Anklage gegen Oppositionspolitiker, weil er Fraktionsvorsitzender ist – das ist „sächsische Demokratie“ / Aber Vertrauen in engagierte sächsische Zivilgesellschaft

Die Regierungs­frak­tio­nen CDU und FDP haben der Staat­san­waltschaft den Weg
für die Anklage gegen den Vor­sitzen­den der größten Oppo­si­tions­frak­tion frei
gemacht, die auss­chließlich damit begrün­det wird, dass er
Frak­tionsvor­sitzen­der ist und wegen sein­er her­aus­ge­hobe­nen Funk­tion an der
Ver­hin­derung eines Nazi­auf­marsches “schuld” sein soll. Das aber ist
poli­tis­ch­er Miss­brauch der Strafver­fol­gung, vor der die Immu­nität ger­ade
schützen soll.
Ich freue mich, dass dies die Frak­tio­nen der SPD und der GRÜNEN eben­so
sehen, und ich finde es beson­ders befremdlich, dass die FDP-Frak­tion –
anders als die FDP-Abge­ord­neten in Thürin­gen bei der Abstim­mung über die
Aufhe­bung der Immu­nität von Bodo Ramelow – alle rechtlichen Bedenken, auch
das Gutacht­en des Wis­senschaftlichen Dien­stes des Bun­destages, ignori­ert.
Aber diese bedenken­lose Unter­w­er­fung von Grun­drecht­en unter poli­tis­che
Vor­gaben – siehe Handy­date­naf­färe und die begin­nende Welle von Ver­fahren
gegen Nazigeg­n­er wegen des gescheit­erten Nazi­auf­marsches am 19. Feb­ru­ar 2011
– ist ger­ade zweifel­haftes Marken­ze­ichen der “säch­sis­chen Demokratie”.
Deshalb ist André Hahn kein Einzel‑, son­dern Präze­den­z­fall für viele
unbekan­nte Men­schen, die sich Nazis in Dres­den und im Land ent­ge­gen­stellen,
auch sie haben alle Sym­pa­thien und Unter­stützung der LINKEN.
Doch darauf wird die engagierte säch­sis­che Zivilge­sellschaft, davon bin ich
überzeugt, auch 2012 eine selb­st­be­wusste Antwort geben und dafür sor­gen,
dass die unsägliche Tra­di­tion der europaweit größten Nazi­aufmärsche in
Dres­den endgültig Geschichte ist. Dies ist zugle­ich die beste Antwort
darauf, dass heute CDU und FDP zusam­men mit der NPD die Immu­nität eines
Poli­tik­ers wegen des Protestes gegen einen Nazi­auf­marsch aufheben.