Freiwillige Feuerwehren in Sachsen können Vorgabe des Brandschutzbedarfsplans nicht mehr einhalten

Zur Diskus­sion (auf Antrag der SPD) über den Änderungs­be­darf beim Säch­sis­chen Gesetz über Brand­schutz, Ret­tungs­di­enst und Katas­tro­phen­schutz im Zusam­men­hang mit der Feuer­wehr:

Der Entwurf der Nov­el­le zur Änderung des Säch­sis­chen Geset­zes über den Brand­schutz, Ret­tungs­di­enst und Katas­tro­phen­schutz, der von den Koali­tions­frak­tio­nen ein­gere­icht wurde, umfasst im West­lichen nur die Neuregelung der Ver­gabe von Ret­tungs­di­en­stleis­tun­gen. Dass die genü­gend Sprengkraft enthal­ten, sieht man bei den lan­desweit­en Protesten. Auch die Anhörung am 26. April hat auf ver­schiedene Prob­leme aufmerk­sam gemacht. Notwendi­ger Änderungs­be­darf im Bere­ich des Brand­schutzes bleibt in diesem Geset­ze­sen­twurf bis auf die Möglichkeit ein­er Dop­pelmit­glied­schaft außen vor. Allerd­ings scheint ger­ade in Bezug auf die Frei­willi­gen Feuer­wehren in Sach­sen ein drin­gen­der Hand­lungs­be­darf zu beste­hen.
Für die Sicher­heit der Bevölkerung spie­len ins­beson­dere die Frei­willi­gen Feuer­wehren eine maßge­bliche Rolle. Der Brand­schutzbe­darf­s­plan sieht vor, dass die Feuer­wehren in 13 Minuten nach Bran­daus­bruch mit der Men­schen­ret­tung begonnen haben müssen, wofür min­destens 9 Kam­er­aden auf einem Löschgrup­pen­fahrzeug erforder­lich sind. Das Prob­lem ist hier nicht die Zeit, son­dern der Per­son­al­not­stand. Im ländlichen Raum ist kaum jemand da, der in 13 Minuten vor Ort sein kann. Dabei stellt die größte Her­aus­forderung die Sich­er­stel­lung der Tages­bere­itschaft da. Aktive Feuer­wehrmän­ner arbeit­en kaum noch im Heima­tort. Das hat zur Folge, dass viele aktive Mit­glieder der Frei­willi­gen Feuer­wehr für den Ein­satz in einem Not­fall nicht ganztägig zur Ver­fü­gung ste­hen. Ob die Dop­pelmit­glied­schaft und die daraus möglicher­weise resul­tierende Dop­pel­be­las­tung in der Frei­willi­gen Feuer­wehr der richtige Ansatz ist, um die Prob­leme vor allem im ländlichen Raum zu lösen, bezwei­fle ich.
Auch ist die im Brand­schutzbe­darf­s­plan fest­gelegte Anzahl von 9 Kam­er­aden pro Löschgrup­pen­fahrzeug schon längst keine Real­ität bzw. Selb­stver­ständlichkeit mehr. Vielerorts haben die Frei­willi­gen Feuer­wehren das Prob­lem, dass sie diese Vorschriften auf­grund des Per­son­al­not­standes nicht mehr ein­hal­ten kön­nen. Somit kann die öffentliche Sicher­heit und der Schutz von Leben, Gesund­heit und Eigen­tum vielerorts nicht mehr gewährleis­tet wer­den. Angesichts der demografis­chen Entwick­lung und sink­ender Mit­gliederzahlen hat Bran­den­burg das Sys­tem der Stützpunk­t­feuer­wehren einge­führt, um die Tage­sein­satzbere­itschaft zu gewährleis­ten und um Spezial­tech­nik zu zen­tral­isieren. Mit diesem Sys­tem bleiben die örtlichen Wehren erhal­ten. Die Lan­desregierung sollte endlich aufhören nur darüber zu reden, son­dern endlich damit anfan­gen, etwas für unsere Frei­willi­gen Feuer­wehren in Sach­sen zu tun.