Urteil der Verfassungsrichter zu menschenwürdigem Existenzminimum hilft langfristig sehr vielen Menschen

Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat heute das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz für ver­fas­sungswidrig erk­lärt. Nach Ansicht des höch­sten deutschen Gerichts sind die darin fest­geschriebe­nen Sätze für Asyl­be­wer­ber zu niedrig und ver­stoßen damit gegen das Grun­drecht auf ein men­schen­würdi­ges Exis­tenzmin­i­mum.

Wieder ein­mal hat das Bun­desver­fas­sungs­gericht eine Posi­tion der LINKEN bestätigt und zugle­ich sowohl CDU/CSU und FDP als auch SPD und GRÜNEN bescheinigt, dass sie nicht nur unsoziale Poli­tik gemacht, son­dern dabei sog­ar gegen das Grundge­setz ver­stoßen haben. Ich erwarte, dass die Ver­fas­sungsrichter mit diesem Urteil in allen demokratis­chen Parteien dem höch­sten Wert unser­er demokratis­chen Recht­sor­d­nung zum Durch­bruch ver­helfen: dass alle Men­schen unab­hängig von ter­ri­to­ri­aler oder sozialer Herkun­ft die gle­iche Würde haben. So wer­den langfristig sehr viele Men­schen Nutznießer/innen der Logik dieses Urteils sein: Die vor Krieg und Ver­fol­gung geflüchtete Fam­i­lie eben­so wie die allein­erziehende Langzeitar­beit­slose, der hil­fe­suchende „Aus­län­der“ wie der unter­bezahlte bzw. prekär arbei­t­ende „Inlän­der“. Denn de fac­to ist damit die Notwendigkeit ein­er von uns geforderten Grund­sicherung für alle Men­schen unter­strichen wor­den.