Dresdner Total-Versammlungsverbot mit Nachspiel im Landtag – Linksfraktion will Wiederholung ausschließen

Zum Dringlichen Antrag der Links­frak­tion „Hohes Ver­fas­sungsgut der Ver­samm­lungs­frei­heit nicht leicht­fer­tig preis­geben – Umstände und poli­tis­che Ver­ant­wor­tung des flächen­deck­endes Ver­samm­lungsver­bots für die Lan­deshaupt­stadt Dres­den rück­halt­los aufk­lären!“:

Nie wieder darf in Sach­sen aus dif­fusen, ver­meintlichen sicher­heit­spoli­tis­chen Bedenken oder Bedro­hungsszenar­ien die von Grundge­setz und Lan­desver­fas­sung garantierte Demon­stra­tions- und Ver­samm­lungs­frei­heit außer Kraft geset­zt wer­den. Genau dies ist mit der All­ge­mein­ver­fü­gung der Polizei­di­rek­tion Dres­den, mit der für ver­gan­genen Mon­tag sämtliche Ver­samm­lun­gen unter freiem Him­mel unter­sagt wur­den, geschehen.

Deshalb ist unser Antrag nicht nur ein Auf­trag der rück­halt­losen Aufk­lärung, wie es zu diesem nicht zu recht­fer­ti­gen­den Ein­griff in die Grund­la­gen unser­er frei­heitlich-demokratis­chen Ord­nung gekom­men ist. Son­dern auch eine klare Ansage an die Staat­sregierung, dafür zu sor­gen, dass sich dies nicht wieder­holen darf. Der Antrag ist dringlich, da sich erst auf der Son­der-Innenauss­chuss-Sitzung des Land­tags her­aus­gestellt hat, dass es keine plau­si­blen Gründe für diese „All­ge­mein­ver­fü­gung“ gegeben hat. Die „Begrün­dun­gen“ des Innen­min­is­ters gehen an der Real­ität vor­bei.

Ins­beson­dere bleibt völ­lig unver­ständlich, wieso alle Ver­anstal­tun­gen ver­boten wur­den, auch diejeni­gen, für die nicht ein­mal ein fik­tives Bedro­hungsszenario im Zusam­men­hang mit der Anwe­sen­heit einzel­ner Per­so­n­en vor­lag. Es muss daher irrepara­bler Schaden für das Anse­hen des Freis­taates Sach­sen abgewen­det wer­den, da sich anson­sten der fatale Ein­druck ein­er Demokratie auf behördlichen Abruf in Sach­sen ver­fes­ti­gen würde.