LINKE sieht Regierungs-Kommission zum Fall Al-Bakr kritisch – Auswahlverfahren steht nicht für Aufklärung

Zur von der Säch­sis­chen Staat­sregierung berufe­nen Kom­mis­sion zur Aufk­lärung des Falls Al-Bakr:

Es hätte sich in dieser schw­eren Krise von Sicher­heit und Ord­nung in Sach­sen gehört, dass die Kom­mis­sion im Benehmen mit dem Land­tag berufen wird – und nicht im Allein­gang der Staat­sregierung noch vor der Son­der­sitzung zweier Auss­chüsse. Dass der von der CDU-geführten Staat­sregierung beauf­tragte Vor­sitzende ein sein­erzeit von der CDU/CSU vorgeschla­gen­er ehe­ma­liger Ver­fas­sungsrichter ist, zeugt nicht von Fin­ger­spitzenge­fühl. Zudem befremdet das ein­seit­ige Auswahlkri­teri­um, sich auss­chließlich auf ehe­ma­lige Funk­tion­sträger zu beschränken und unab­hängige Wis­senschaftler nicht einzubeziehen. Die Benen­nung des ehe­ma­li­gen Chefs des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, Heinz Fromm, ist ein absoluter Fehlgriff und diskred­i­tiert schon jet­zt die Arbeit des ganzen Gremi­ums. Diese Per­son­alie ste­ht nicht für die Aufk­lärung, son­dern Pro­duk­tion von Skan­dalen. Natür­lich wer­den wir ungeachtet dessen die Arbeit­sergeb­nisse der Kom­mis­sion mit Inter­esse zur Ken­nt­nis nehmen und gehen davon aus, dass sie zeit­gle­ich Par­la­ment und Regierung vorgelegt wer­den. Die Schlussfol­gerun­gen aus dem Fall Al-Bakr muss der Land­tag ziehen, der die Regierung zu kon­trol­lieren hat.