Kampf gegen Menschenfeindlichkeit gewinnt man nicht vor Gericht / zum gescheiterten NPD-Verbotsantrag

Zum Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts, den Ver­bot­santrag gegen die NPD zurück­zuweisen:

Mit einem Ver­bot hat eh nie­mand ern­stlich gerech­net. Nach dem Urteil ist vor dem Urteil – die Bekämp­fung der extremen Recht­en ist und bleibt ger­ade auch in Sach­sen eine gesamt­ge­sellschaftliche Auf­gabe, kein Gericht kann das erset­zen. Trotz her­ber Mit­gliederver­luste und Struk­turver­falls selb­st in früheren Hochbur­gen ist die NPD nach wie vor die größte und bedeut­sam­ste neo­faschis­tis­che Organ­i­sa­tion in Deutsch­land. Das gilt unab­hängig davon, dass die Partei die läng­ste Zeit in ihrer Exis­tenz an den Wahlur­nen eine Voll­ni­ete war.

Die Gefahr von rechts geht zurzeit aber auch von vie­len anderen Grup­pierun­gen wie den Parteien „Die Rechte“ und „Der III. Weg“ aus. Und die poli­tis­chen Posi­tio­nen, denen die NPD den Boden bere­it­en half, haben sich auch außer­halb von ihr erschreck­end weit ver­bre­it­et, wie die  Ergeb­nisse des „Sach­sen-Mon­i­tor“, der Auf­stieg des Recht­spop­ulis­mus und die Hochkon­junk­tur autoritär­er wie nation­al­is­tis­chen Argu­men­ta­tion­s­muster in der Asyl- und Sicher­heits­diskus­sion  zeigen.

Selb­st wenn eine Partei ver­boten wird, bleibt das Denken in den Köpfen. Der Kampf gegen die Men­schen­feindlichkeit der alten wie neuen Nazis ist nicht vor Gericht zu gewin­nen. Es ist und bleibt die tägliche Auf­gabe der Demokratin­nen und Demokrat­en, sich diesen Men­schen­fein­den ent­ge­gen­zustellen.