Beschluss

1. Die gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Fraktionsvorstand der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag sieht das im Jahre 2009 mit dem Artikel 109 Abs. 3 in das Grundgesetz aufgenommene „Verbot der Kreditaufnahme zum Haus-haltsausgleich“ (kurz  Schuldenbremse) grundsätzlich als ein untaugliches Mittel an, um Gesell-schaft und Politik im Interesse aller Menschen in Land und Bund zu gestalten. Dafür:  einstimmig 2.a Die gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Frakti-onsvorstand der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag dankt den Verhandlungsführen-den der Fraktion,  Klaus Bartl und Sebastian Scheel, für ihre engagierte und kompetente Ver-handlungstätigkeit. Mehrheitlich angenommen 2b. Die gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Frakti-onsvorstand der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag  nimmt das erzielte Ergebnis der zehnmonatigen Verhandlung zu den anstehenden Verfassungsänderungen zwischen den de-mokratischen Fraktionen im Sächsischen Landtag vom 1. Februar 2013 würdigend zur Kenntnis. Mehrheitlich angenommen
weiterlesen "Beschluss des „Kleinen Parteitages“ in Weinböhla zur Verfassungsdebatte:"