Katastrophenschutz

Zur Diskussion (auf Antrag der SPD) über den Änderungsbedarf beim Sächsischen Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Feuerwehr: Der Entwurf der Novelle zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, der von den Koalitionsfraktionen eingereicht wurde, umfasst im Westlichen nur die Neuregelung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Dass die genügend Sprengkraft enthalten, sieht man bei …
weiterlesen "Freiwillige Feuerwehren in Sachsen können Vorgabe des Brandschutzbedarfsplans nicht mehr einhalten"