NPD-Verbot

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, den Verbotsantrag gegen die NPD zurückzuweisen: Mit einem Verbot hat eh niemand ernstlich gerechnet. Nach dem Urteil ist vor dem Urteil – die Bekämpfung der extremen Rechten ist und bleibt gerade auch in Sachsen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, kein Gericht kann das ersetzen. Trotz herber Mitgliederverluste und Strukturverfalls selbst in früheren Hochburgen ist die NPD nach wie vor die größte und bedeutsamste neofaschistische Organisation …
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Vortrag am 18. April 2012 in Bautzen Zwei Zitate zu Beginn meiner Überlegungen zum Thema: NPD verbieten oder: Was tun gegen Nazis und Rassismus? Zitat aus dem Parteiprogramm der LINKEN: „Wir fordern das Verbot aller Organisationen der extremen Rechten; dabei sind wir uns bewusst, dass ein Verbot die gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht ersetzt.“ Der Innenpolitiker der Linkspartei im Bundestag, Jan Korte, hält Parteiverbote grundsätzlich für fragwürdig. Die Möglichkeit dafür sei im Grundgesetz Zitat: „in einer historischen Ausnahmesituation entstanden“. Ziel sei ein Verbot der Wiederbetätigung der NSDAP gewesen. Noch einmal Zitat: „Ich halte es heute für fragwürdig, wenn man den Kampf gegen eine menschenverachtende Ideologie an den Staat delegieren will“, sagte Korte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung 7. April 2012. Ich will mal versuchen in kurzen Thesen PRO und CONTRA NPD-Verbot darzustellen. Über den zweiten Teil, also „Was tun gegen Nazis“, darüber sollten wir gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeiten.
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