Rettungsdienst

Zur Ankündigung der CDU/FDP-Koalition, den eigenen Gesetzentwurf zur Änderungen des Rettungsdienstwesens (Landtags-Drucksache 5/8624) zu ändern: Es ist positiv zu bewerten, dass sich CDU und FDP bemühen, ihren eigenen mangelhaften Gesetzentwurf zu reparieren. Die Schwachstellen hat nicht zuletzt die Expertenanhörung vom 26. April 2012 offen gelegt. Insbesondere die Rettungsdienstmitarbeiter müssen aktuell den Wettbewerb der Leistungserbringer um die lukrativen Aufträge der Landkreise…
weiterlesen "Nur gesetzlicher Mindestlohn kann Rettungsdienstmitarbeiter auch in Sachsen vor Dumpinglöhnen schützen"
Rede im Landtag zum Antrag der SPD „BRKG-Novelle – nicht ohne Feuerwehrthemen“ am 10.05.2012 Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, vielen Dank Frau Friedel für den Antrag und die Gelegenheit heute hier im Landtag über die Problematik des Rettungsdienstes und der Feuerwehren im Freistaat Sachsen sprechen zu können. Wie nicht anders zu erwarten, hat Herr Hartmann nichts wirklich Substanzielles zu dem von der SPD Fraktion aufgeworfen Fragen beigetragen. In diesem Haus ist es nicht möglich, vor der Einbringung eines Gesetzes über die notwendigen Änderungen zu diskutieren. Die Novelle des BRKG-Gesetzes ist das klassische Beispiel. Statt im Fachausschuss eine Diskussion zu führen über die Richtung der notwendigen Änderungen – aus welchen Gründen auch immer ein Gesetz geändert werden muss – wird der Öffentlichkeit ein Ergebnis präsentiert. Und die, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind – wie z.B. die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes – denen wird mit Unverständnis begegnet. Wenn sie das mit mir machen, ist mir dies fast egal, ich bekomme dafür ja eine Entschädigungsleistung: Diäten genannt. Wie sie aber mit den Betroffenen umgehen, kann und will ich ihnen, nicht durch gehenlassen.
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Zur Diskussion (auf Antrag der SPD) über den Änderungsbedarf beim Sächsischen Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Feuerwehr: Der Entwurf der Novelle zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, der von den Koalitionsfraktionen eingereicht wurde, umfasst im Westlichen nur die Neuregelung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Dass die genügend Sprengkraft enthalten, sieht man bei …
weiterlesen "Freiwillige Feuerwehren in Sachsen können Vorgabe des Brandschutzbedarfsplans nicht mehr einhalten"