CDU-Innenpolitiker Bandmann verbreitet über den 19. Februar in Dresden nachgewiesenermaßen Unwahrheiten

Zur heuti­gen gemein­samen Pressemit­teilung der CDU-Land­tagsab­ge­ord­neten Band­mann und Schie­mann:

Es ist schon bemerkenswert, dass nun auch neben dem säch­sis­chen Innen­min­is­ter der innen­poli­tis­che Sprech­er der CDU-Frak­tion Volk­er Band­mann jeglichen Anspruch an Wahrheit und Klarheit über Bord wirft und wider besseres Wis­sen Behaup­tun­gen auf­stellt, die bere­its durch den Lan­despolizeipräsi­den­ten in der gemein­samen Sitzung des Innen- und des Rechts‑, Ver­fas­sungs- und Europaauss­chuss­es ad absur­dum geführt wor­den sind. Nichts­destotrotz wieder­holt Herr Band­mann unter großen Krokodil­strä­nen weit­er seine Phan­tastereien.
Hier mahne ich die notwendi­ge und gebotene Wahrhaftigkeit an: Es ist fest­gestell­ter Fakt, dass am 19. Feb­ru­ar in Dres­den zu kein­er Zeit soge­nan­nte „Molo­tow­coc­tails“ auf Polizis­ten gewor­fen wur­den. Es ist ein fest­ste­hen­der Fakt, dass bis zum heuti­gen Tage kein Ermit­tlungsver­fahren durch die Dres­d­ner Staat­san­waltschaft zu den Angrif­f­en auf Polizis­ten am 19. Feb­ru­ar ein­geleit­et wor­den ist.
Es ist also Fakt, dass Herr Band­mann öffentlich die Unwahrheit­en wieder­holt, die schon mehrmals wider­legt wur­den. Ich fordere die CDU und auch den säch­sis­chen Innen­min­is­ter auf, ihren Erken­nt­nis­prozess dahinge­hend zu erweit­ern, dass es in Sach­sen einen „Handyskan­dal“ mit einem bish­er in Deutsch­land nicht gekan­nten Aus­maß gibt, indem Bürg­er- und Frei­heit­srechte mas­siv ver­let­zt wor­den sind.
Ich erwarte, dass die Staat­san­waltschaft ihre Auf­gaben als Leit­be­hörde im Ermit­tlungsver­fahren auch im Falle der ver­let­zten Polizis­ten wahrn­immt, und ich fordere Her­rn Band­mann auf, dass er sich die Vorkomm­nisse nicht nach seinen Vorstel­lun­gen zurecht phan­tasiert.