Anhebung der Pensionsaltersgrenze realitätsfremd / freiwillig ja, per Zwang nein – wäre faktisch Ruhegeldkürzung

Nach der öffentlichen Anhörung des Haushalts- und Finan­zauss­chuss­es zum Geset­zen­twurf der Staat­sregierung zur Anhebung der Alters­gren­zen von Beamten:

Die schrit­tweise Anhebung der Alters­gren­ze für Beamte um zwei bzw. vier Jahre ist eben­so real­itäts­fremd wie die Erhöhung des Rentenein­trittsalters der angestell­ten Beschäftigten. Im ver­gan­genen Jahr betrug das Durch­schnittsalter der in den Ruh­e­s­tand ver­set­zten Beamten in Sach­sen 59,9 Jahre, d. h. ein erhe­blich­er Teil der Beamten schei­det aus gesund­heitlichen Grün­den schon vor Erre­ichen des Pen­sion­salters aus dem Dienst aus. So würde dieses Gesetz nur zu ein­er Bestra­fung ins­beson­dere der Polizis­ten führen, die auf­grund beson­der­er physis­ch­er bzw. psy­chis­ch­er Belas­tun­gen im Dienst vorzeit­ig Pen­sionäre wer­den müssen.
Wir sind für die Möglichkeit, dass Beamte, die sich noch gesund­heitlich fit fühlen und länger als bish­er erlaubt im Dienst bleiben wollen, dies auf frei­williger Basis auch tun kön­nen. Eine zwangsweise Erhöhung des Pen­sion­salters jedoch würde nach der Stre­ichung der Son­derzahlung die Attrak­tiv­ität des öffentlichen Dien­stes in Sach­sen weit­er senken. Schon heute gibt es teil­weise im Polizeibere­ich Prob­leme, hochqual­i­fizierte Nach­wuch­skräfte zu gewin­nen, die lieber attrak­ti­vere Ange­bote der freien Wirtschaft annehmen. Dies ist nicht im Inter­esse der öffentlichen Sicher­heit in Sach­sen und stellt den Ruf des Arbeit­ge­bers Freis­taat Sach­sen in Frage.