Tillich kürzt Beamten-Besoldung und fordert höhere Löhne in Betrieben/ Doppelmoral bei Weihnachtsgeld-Streichung

Zu den heuti­gen Protesten säch­sis­ch­er Beamtin­nen und Beamter gegen die erst­mals erfol­gte Stre­ichung des Wei­h­nachts­geldes:

Kein CDU- oder FDP-Abge­ord­neter wäre bere­it, sein Jahre­seinkom­men mal eben um vier Prozent zu kürzen. Genau das haben diesel­ben Leute mit Sach­sens Polizistin­nen und Polizis­ten, den Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern der Jus­tiz und allen anderen Beamtin­nen und Beamten in Sach­sen gemacht. Wir haben heute einen Antrag „Kürzung der Jahres­besol­dung
duch Stre­ichung der Jahres­son­derzahlung (Wei­h­nachts­geld) für säch­sis­che Beamtin­nen und Beamte rück­gängig machen“ in den Geschäfts­gang des Land­tags einge­bracht. Damit soll die Staat­sregierung vom Land­tag beauf­tragt wer­den, bei der
Auf­stel­lung des näch­sten Dop­pel­haushaltes das Wei­h­nachts­geld wieder vorzuse­hen und so rechtzeit­ig den Entwurf eines entsprechen­den Geset­zes einzubrin­gen, dass bere­its im kom­menden Jahr wieder Wei­h­nachts­geld gezahlt wer­den kann. Die Proteste, Wider­sprüche und Kla­gen gegen die Stre­ichung des Wei­h­nachts­geldes find­en unsere Unter­stützung und Sol­i­dar­ität. Die Frak­tion DIE LINKE hat­te sich mit par­la­men­tarischen Ini­tia­tiv­en gegen diesen unsozialen Griff des Staates in die Haushalt­skasse von Zehn­tausenden Fam­i­lien gewandt. Angesichts von Steuer­mehrein­nah­men in Mil­liar­den­höhe gibt es für dieses ein­seit­ige Opfer kein­er­lei Recht­fer­ti­gung. Min­is­ter­präsi­dent Tillich sagte dieser Tage: „Die Unternehmen in Sach­sen wer­den Löhne zahlen müssen, die nation­al und inter­na­tion­al wet­tbe­werb­s­fähig sind.” Meint er es ernst, muss der Freis­taat selb­st mit gutem Beispiel vor­ange­hen, anson­sten han­delt es sich um einen klas­sis­chen Fall von Dop­pel­moral. Wer nicht mehr, son­dern sog­ar spür­bar weniger zahlt wie Sach­sen beim Umgang mit seinen Beamtin­nen und Beamten, wird kaum noch junge kluge Köpfe für den Dienst im Freis­taat gewin­nen kön­nen.