CDU/FDP verkaufen Staatsabbau als Modernisierung / Nein zum Standortegesetz – „Behördenwanderzirkus“

Zur Abschluss­ber­atung des Stan­dortege­set­zes im Säch­sis­chen Land­tag:

Die ange­bliche schwarz-gelbe „Staatsmod­ernisierung“ ist in Wirk­lichkeit ein ‚Staatsab­bau‘, vol­l­zo­gen durch einen undurch­dacht­en Behör­den­wan­derzirkus.
Auch wir sehen die Notwendigkeit ein­er Struk­tu­ran­pas­sung in ver­schieden Bere­ichen der staatlichen Ver­wal­tung. Allerd­ings sollte dies nicht nach poli­tis­chen Befind­lichkeit­en einzel­ner Abge­ord­neter, son­dern nach objek­tiv­en Kri­te­rien und unter Beach­tung unbe­d­ingter Wirtschaftlichkeit geschehen. Dies ist hier lei­der nicht zu erken­nen.
So löst der unsin­nige Umzug des Lan­desrech­nung­shofes nach Döbeln einen grotesken Domi­no­ef­fekt von Behör­den­ver­lagerun­gen aus. Laut der offiziell als „Rochade“ über­schriebe­nen baulichen Umset­zungskonzep­tion des Säch­sis­chen Stan­dortege­set­zes soll der Säch­sis­che Rech­nung­shof in die Räum­lichkeit­en der Außen­stelle des Lan­desamtes für Straßen­bau und Verkehr in Döbeln umziehen, das sich wiederum mit sein­er Chem­nitzer Zen­trale in das Finan­zamt Zschopau zu begeben hat. Die Mitarbeiter/innen des Finan­zamtes Zschopau sollen im Amts­gericht Annaberg-Buch­holz ein neues Zuhause find­en, das aufgelöst und mit Marien­berg eben­dort durch einen Erweiterung­sum­bau des jet­zi­gen Stan­dortes fusion­iert wer­den soll.
Bish­er hat die Staat­sregierung wed­er eine ser­iöse Kosten-Analyse noch ein tragfähiges Per­son­alen­twick­lungskonzept vorgelegt. Bei­des sind aber unab­d­ing­bare Voraus­set­zun­gen ein­er Staatsmod­ernisierung, die diesen Namen ver­di­ent.
Für die Frak­tion DIE LINKE gel­ten als Leitlin­ien des Mod­ernisierung­sprozess­es in der öffentlichen Ver­wal­tung in Sach­sen die fol­gen­den Punk­te: Die Lan­desver­wal­tung erhält einen zweistu­fi­gen Auf­bau. Die Auf­gaben der jet­zi­gen Lan­des­di­rek­tio­nen wer­den auf die Min­is­te­rien bzw. die Land­kreise und Kre­is­freien Städte oder Lan­desin­sti­tu­tio­nen wie SAB, Staats­be­triebe und tech­nis­che Ämter über­tra­gen. Bei allen Umstruk­turierungs­maß­nah­men von Lan­des­be­hör­den ste­hen die Bürg­erin­nen und Bürg­er bzw. die weit­eren Nutzer mit ihren Bedürfnis­sen an Dien­stleis­tun­gen sowie die Erfordernisse des Daten­schutzes im Vorder­grund. Schließun­gen von Stan­dorten sind nur dann vertret­bar, wenn eine qual­itätsvolle Auf­gaben­er­fül­lung in einem kleinen Stan­dort entwed­er gar nicht mehr oder nur unter sehr hohen Kosten gesichert wer­den kann. Die betrof­fe­nen Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er sind frühzeit­ig zu informieren und in die Entschei­dung­sprozesse einzubeziehen. Wir müssen fest­stellen, dass diese Kri­te­rien nicht im Ansatz erfüllt sind, aus diesem Grund müssen wir dem Gesetz unsere Stimme ver­weigern.