Kampagne der Staatsregierung gegen früheres OK-Referat des Verfassungsschutzes durch Zeugen widerlegt

Zu den Ergeb­nis­sen der Zeu­gen­vernehmung des früheren Abteilungsleit­ers im Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz, Christoph Hindinger:

Der Zeuge hat glaub­haft und auch im Detail überzeu­gend dargestellt, dass das für die Beobach­tung der organ­isierten Krim­i­nal­ität zuständi­ge Refer­at 33/34 des Lan­desamtes für Ver­fas­sungss­chutz nach allen Regeln nachrich­t­en­di­en­stlich­er Tätigkeit und dem geset­zlichen Auf­trag ord­nungs­gemäß gear­beit­et hat.Damit ist erneut fachkundig bestätigt: Die Kam­pagne der Staat­sregierung zur Trock­en­le­gung des „Sach­sen­sumpfes“, der zufolge sich dieses Refer­at verselb­st­ständigt und willkür­lich eigene Leg­en­den­bil­dung betrieben habe, entspricht nicht den Tatsachen.Herr Hindinger war sein­erzeit als Abteilungsleit­er des Lan­desamtes ins­beson­dere für die Beschäf­ti­gung mit ter­ror­is­tis­ch­er Bedro­hung nach dem 11.9.2001 zuständig und seit 2004 neben dem Ver­fas­sungss­chutzpräsi­den­ten selb­st als Vorge­set­zter unmit­tel­bar ver­ant­wortlich für das OK-Refer­at 33/34.