Tillichs Reaktion auf Verfassungsgerichtsurteil geht in die falsche Richtung/ Kein Schulden‑, sondern Einnahmeproblem

Zur heuti­gen Entschei­dung des Bun­desver­fas­sungs­gerichts:

Das höch­ste deutsche Gericht stärkt dem Par­la­ment den Rück­en – das gilt unmit­tel­bar für den Bun­destag, die dabei entwick­el­ten Maßstäbe sind auch aus Sicht der Land­tage zu begrüßen.Nun müssen die Staat­en ihre Haushalte in den Griff bekom­men, das geht nur mit ein­er Erhöhung der Ein­nah­men durch Umverteilung. Durch die von SPD und GRÜNEN Ende der 90-er Jahre durchge­führten Änderun­gen der Steuerge­set­zge­bung, sind Deutsch­land in 13 Jahren 490 Mil­liar­den Euro Ein­nah­men ver­lorenge­gan­gen. Würde diese knappe halbe Bil­lion nicht fehlen, sähen der Bun­de­shaushalt und die Lan­deshaushalte anders aus. Herr Tillich zäumt das Pferd mal wieder vom falschen Ende auf. Wer jet­zt wie Tillich der Schulden­be­gren­zung das Wort redet, nach­dem er vorher – siehe Steuergeschenke für Hote­liers bzw. „Möven­pick-Steuer“ – selb­st zu weit­eren Steuer­aus­fällen beige­tra­gen hat, der will nur eines: Dass wie in Sach­sen Soziale­tats gekürzt wer­den, um Steuergeschenke für Besserver­di­enende zu finanzieren. Die Klage der LINKEN vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht war richtig und wichtig. Doch die dabei behan­del­ten Prob­leme muss let­ztlich die Poli­tik lösen – durch eine sol­i­darische Finanzierung des Gemein­we­sens, die Schwache stärkt, Starke in die Ver­ant­wor­tung nimmt – und die, die diese Krise mitver­schuldet haben, die Banken, endlich an die Kette leg­en.