BGH-Urteil zu Post/NPD schmerzt – rassistische Politik muss vorrangig politisch bekämpft werden

Zur Entschei­dung des Bun­des­gericht­shofes, dass die Deutsche Post eine Pub­lika­tion der säch­sis­chen NPD-Land­tags­frak­tion in Leipzig verteilen muss:

Ich bedauere – bei allem Respekt vor dem Gericht – dieses Urteil. Die säch­sis­chen Gerichte hat­ten in den Vorin­stanzen weis­er gehan­delt. Damit wird ein­mal mehr deut­lich, dass die men­schen­ver­ach­t­ende und ras­sis­tis­che NPD vor­rangig mit poli­tis­chen Mit­teln in die Schranken der Zivilge­sellschaft gewiesen wer­den muss. Juris­tis­che Instru­mente sind nur bed­ingt tauglich. Dass die Post und damit auch ihre Zusteller/innen von einem deutschen Gericht gezwun­gen wer­den, eine Nazi-Pub­lika­tion zu ver­bre­it­en, ist eine schmerzhafte Erfahrung. Auf welch­er Grund­lage Min­is­ter­präsi­dent Tillich und seine Amt­skol­legin­nen und Kol­le­gen einen Antrag auf Ver­bot der NPD begrün­den wollen, wenn selb­st der Bun­des­gericht­shof die Pub­lika­tio­nen der Vertreter dieser Partei für nicht ras­sis­tisch genug hält, bleibt einst­weilen ihr Geheim­nis.