Beschluss des „Kleinen Parteitages“ in Weinböhla zur Verfassungsdebatte:

1. Die gemein­same Beratung von Lan­desvor­stand, Lan­desrat, Kreisvor­sitzen­den und Frak­tionsvor­stand der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag sieht das im Jahre 2009 mit dem Artikel 109 Abs. 3 in das Grundge­setz aufgenommene „Ver­bot der Kred­i­tauf­nahme zum Haus-halt­saus­gle­ich“ (kurz  Schulden­bremse) grund­sät­zlich als ein untauglich­es Mit­tel an, um Gesell-schaft und Poli­tik im Inter­esse aller Men­schen in Land und Bund zu gestal­ten.
Dafür:  ein­stim­mig
2.a Die gemein­same Beratung von Lan­desvor­stand, Lan­desrat, Kreisvor­sitzen­den und Frak­ti-onsvor­stand der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag dankt den Ver­hand­lungs­führen-den der Frak­tion,  Klaus Bartl und Sebas­t­ian Scheel, für ihre engagierte und kom­pe­tente Ver-hand­lungstätigkeit.
Mehrheitlich angenom­men
2b. Die gemein­same Beratung von Lan­desvor­stand, Lan­desrat, Kreisvor­sitzen­den und Frak­ti-onsvor­stand der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag  nimmt das erzielte Ergeb­nis der zehn­monati­gen Ver­hand­lung zu den anste­hen­den Ver­fas­sungsän­derun­gen zwis­chen den de-mokratis­chen Frak­tio­nen im Säch­sis­chen Land­tag vom 1. Feb­ru­ar 2013 würdi­gend zur Ken­nt­nis.
Mehrheitlich angenom­men

3. Die gemein­same Beratung von Lan­desvor­stand, Lan­desrat, Kreisvor­sitzen­den und Frak­ti-onsvor­stand der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag emp­fiehlt den Mit­gliedern der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag, sich an der weit­eren Ausar­beitung eines Geset-zesen­twur­fes zur Verän­derung der Säch­sis­chen Ver­fas­sung auf der Grund­lage des Ver­hand-lungsergeb­niss­es vom 1. Feb­ru­ar 2012 nicht mehr zu beteili­gen, da erhe­bliche Bedenken auf der Ebene des Parteivor­standes bzw. ander­er Lan­desver­bände der LINKEN. und Teilen der säch­sis­chen LINKEN hin­sichtlich ein­er Zus­tim­mung der säch­sis­chen Land­tags­frak­tion zu ein­er soge­nan­nten Schulden­bremse artikuliert wor­den sind, die nicht unberück­sichtigt bleiben kön­nen.
Dafür: 26, Dage­gen: 17, Enthal­tun­gen: 8

4. Die gemein­same Beratung von Lan­desvor­stand, Lan­desrat, Kreisvor­sitzen­den und Frak­ti-onsvor­stand der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag stellt fest, dass es ohne Beteili-gung der ver­han­del­nden Frak­tion bzw. deren Ver­hand­lungs­führen­den grund­sät­zliche Be-schlussfas­sun­gen von Bun­des­gremien im Zusam­men­hang und im Umgang des Lan­desver­ban-des Sach­sen mit den ver­han­del­ten Ver­fas­sungsän­derun­gen geben hat, noch bevor sich die Land­tags­frak­tion und Partei­gremien in Sach­sen mit dem Ver­hand­lungsergeb­nis beschäfti­gen kon­nten Wir hal­ten dies für eine Herange­hensweise, die für eine jed­erzeit erforder­lich­es part-ner­schaftlich­es Zusam­men­wirken zwis­chen Bun­de­sebene und Lan­desver­bände der LINKEN. ungeeignet ist.
Dafür: 32    Dage­gen: 16    Enthal­tun­gen: 4