Zum Migration des Beirats für Migration und Integration beim Sächsischen Sozialministerium

Demokratiede­fiz­it des Beirats für Migra­tion und Inte­gra­tion beim Säch­sis­chen Sozialmin­is­teri­um :

Zur Inte­gra­tion gehört auch demokratis­che Teil­habe – deshalb darf nicht das Min­is­teri­um entschei­den, wer die Migran­tinnen und Migranten in Sach­sen ver­tritt. Diese obrigkeitsstaatliche Vorge­hensweise ist ein Hin­der­nis für Men­schen, sich in unser­er Demokratie zuhause zu fühlen. Das vom Kabi­nett beschlossene Säch­sis­che Zuwan­derungs- und Inte­gra­tionskonzept bedarf erhe­blich­er Nachbesserung, damit es der Sit­u­a­tion aller in Sach­sen leben­den Men­schen gerecht wer­den kann. Wir stim­men der Forderung des Säch­sis­chen Migranten­beirates zu, dass das Recht auf Mitbes­tim­mung und Mit­sprache aus­drück­lich anerkan­nt und seine Ver­wirk­lichung ins­beson­dere durch geset­zliche Verän­derun­gen ermöglicht wer­den muss. Grund­sät­zlich gilt, dass Vertreter von Migranten­vere­inen und Migranten­grup­pen in den Aus­län­der- und Migranten­beiräten nicht von den Ver­wal­tun­gen ernan­nt, son­dern über­all von den Migran­tinnen und Migranten gewählt wer­den sollen.