Zu den öffentlich gewordenen Fällen von Bundestagsabgeordneten, die in Berlin versäumt haben, Zweitwohnungssteuer zu zahlen

Wer selb­st an der Geset­zge­bung beteiligt ist wie Abge­ord­nete, für den kann es keine Bagatell­gren­zen bei Ver­stößen geben. Deshalb geht die reumütige Reak­tion der säu­mi­gen Zweit­woh­nungss­teuerzahler in Ord­nung, zulet­zt Sach­sens CDU-Gen­er­alsekretär Michael Kretschmer. Angesichts der ver­track­ten Regelun­gen, wer wann wo unter welchen Umstän­den über­haupt zahlungspflichtig ist, haben wir hier einen typ­is­chen Fall aus dem längst unüber­schaubaren Regel­w­erk infolge poli­tis­ch­er Entschei­dun­gen vor uns, für den gilt: Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein. Und ver­mut­lich find­et sich kaum ein­er, der da wer­fen dürfte. Dieses Ver­ständ­nis möchte ich aber auch auf Hartz-IV-Bezieher/in­nen ange­wandt wis­sen, die sich im Dic­kicht von Sank­tion­sregelun­gen ver­strick­en. Fakt ist: Auch als es die FDP noch gab und sie auf Bun­de­sebene sog­ar mitregierte, ist der Regel-Dschun­gel nicht gelichtet wor­den. Das wird wohl ent­ge­gen ander­slau­t­en­den Vorurteilen erst eine linke Regierung schaf­fen.