Ich weise die Attacke von Landgerichtspräsident Röger gegen U‑Ausschuss-Vorsitzenden Bartl zurück – „unangemessen“

Zu den Äußerun­gen des Präsi­den­ten des Landgerichts Chem­nitz, Nor­bert Röger, zitiert in der „Säch­sis­chen Zeitung“ von heute („Abschied vom „Sach­sen­sumpf“) über den Vor­sitzen­den des „Sachsensumpf“-Untersuchungsausschusses des Land­tags, Klaus Bartl:
Es ste­ht der Poli­tik nicht zu, das Ver­hal­ten der Jus­tiz zu benoten – das sage ich an die Adresse von CDU und FDP, die in ihren Abschluss­be­w­er­tun­gen zum „Sachsensumpf“-Untersuchungsausschuss ohne jede Not eine Anklageschrift als „schlüs­sig“ ein­stufen.
Eben­so unangemessen ist es, wenn wie jet­zt ein Landgericht­spräsi­dent via Tageszeitung mit­teilen lässt, dass ein bes­timmter Abge­ord­neter nicht zum Auss­chuss-Vor­sitzen­den hätte gewählt wer­den dür­fen. Ich würde es begrüßen, wenn die Äußerun­gen von Her­rn Röger unter Richtern und Staat­san­wäl­ten in Sach­sen disku­tiert wür­den.
Her­rn Rögers polemis­chen Run­dum­schlag mit abqual­i­fizieren­den Bemerkun­gen zu diesem U‑Ausschuss, dessen Vor­läufer bekan­ntlich in der let­zten Leg­is­laturpe­ri­ode durch eine Ver­fas­sungs­gericht­sentschei­dung arbeits­fähig gemacht wurde, und zur Per­son des Auss­chuss-Vor­sitzen­den weise ich entsch­ieden zurück.
Es ist all­ge­mein bekan­nt, dass Klaus Bartl nicht nur als Fach­poli­tik­er über Partei- und Frak­tion­s­gren­zen hin­weg großes Anse­hen genießt, son­dern auch über hohe Rep­u­ta­tion als Jurist und Recht­san­walt ver­fügt. Er set­zt sich mit Nach­druck für Respekt vor der Gewal­tenteilung in der Demokratie ein, der mit all diesen Äußerun­gen kein guter Dienst erwiesen wird.