Verfassungsklage könnte freien Schulen schaden, nicht nützen
Verfassungsklage könnte freien Schulen schaden, aber nicht nützen – LINKE setzt auf anderen Weg
Dazu erkläre ich:
Im September 2011 hatten LINKE, SPD und GRÜNE beschlossen, eine Normenkontrollklage einzureichen gegen die in Artikel 10 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012 von CDU und FDP verankerten Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft. Damit war der Weg frei, um die Unvereinbarkeit der Kürzungen bei den freien Schulen mit der Verfassung des Freistaates Sachsen vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom November 2013 gab den Klägern in allen Belangen Recht und beauflagte die Landesregierung mit der Erstellung eines neuen Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft. Der Vertreter der klageführenden Fraktionen vor Gericht sprach später von einem Urteil, das eine „einsame Spitze“ in der Rechtssprechungslandschaft darstellt.
Die „Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zu Ersatzschulen in freier Trägerschaft“ begleiteten LINKE, SPD und GRÜNE in einem gemeinsamen Antrag im Parlament. (Parlaments-Drucksache 5/13292)
Die Erarbeitung des Gesetzentwurfes für die Schulen in freier Trägerschaft erfolgte im Dialog mit den Spitzenvertretern der freien Träger. Dennoch war die Kritik an der Gesetzesnovelle groß. Darauf reagierten LINKE und GRÜNE mit Änderungsanträgen am Gesetzentwurf, die aber mehrheitlich von den Regierungskoalitionen abgelehnt worden waren. Am 1. August 2015 trat das Gesetz in Kraft.
Einer erneuten Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht räumt die Fraktion DIE LINKE derzeit keine Erfolgsaussichten ein. Dafür bietet weder das Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes/ PD 1 vom 28.8.2015 noch die Verfassungsrechtliche Prüfung der Neufassung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft vom 17.09.2015 durch Prof. Hufen eine ausreichende Gewähr. Auch eine „Klarstellung nach rückwärts“ durch den Verfassungsgerichtshof hält der Gutachter Prof. Hufen für möglich.
DIE LINKE votiert aus den genannten Gründen dafür, das Ergebnis der im Gesetz verankerten regelmäßigen Überprüfung der „Auskömmlichkeit“ der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft und deren ggf. erforderliche Anpassung abzuwarten. Sie wird zeigen, ob das Gesetz den Praxistest besteht oder nicht. Für DIE LINKE ergeben sich vielmehr aus dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft Konsequenzen für die von der Landesregierung angekündigte Novelle des Sächsischen Schulgesetzes.