Verfassungsklage könnte freien Schulen schaden, nicht nützen

Ver­fas­sungsklage kön­nte freien Schulen schaden, aber nicht nützen – LINKE set­zt auf anderen Weg
Dazu erk­läre ich:

Im Sep­tem­ber 2011 hat­ten LINKE, SPD und GRÜNE beschlossen, eine Nor­menkon­trol­lk­lage einzure­ichen gegen die in Artikel 10 des Haushalts­be­gleit­ge­set­zes 2011/2012 von CDU und FDP ver­ankerten Kürzun­gen bei den Schulen in freier Träger­schaft. Damit war der Weg frei, um die Unvere­in­barkeit der Kürzun­gen bei den freien Schulen mit der Ver­fas­sung des Freis­taates Sach­sen vom Ver­fas­sungs­gericht­shof prüfen zu lassen. Das Urteil des Ver­fas­sungs­gericht­shofes vom Novem­ber 2013 gab den Klägern in allen Belan­gen Recht und beau­flagte die Lan­desregierung mit der Erstel­lung eines neuen Geset­zes für die Schulen in freier Träger­schaft. Der Vertreter der klage­führen­den Frak­tio­nen vor Gericht sprach später von einem Urteil, das eine „ein­same Spitze“ in der Rechtssprechungs­land­schaft darstellt.

Die „Umset­zung des Ver­fas­sungs­gericht­surteils zu Ersatzschulen in freier Träger­schaft“ begleit­eten LINKE, SPD und GRÜNE in einem gemein­samen Antrag im Par­la­ment. (Par­la­ments-Druck­sache 5/13292)

Die Erar­beitung des Geset­zen­twur­fes für die Schulen in freier Träger­schaft erfol­gte im Dia­log mit den Spitzen­vertretern der freien Träger. Den­noch war die Kri­tik an der Geset­zes­nov­el­le groß. Darauf reagierten LINKE und GRÜNE mit Änderungsanträ­gen am Geset­zen­twurf, die aber mehrheitlich von den Regierungskoali­tio­nen abgelehnt wor­den waren. Am 1. August 2015 trat das Gesetz in Kraft.

Ein­er erneuten Nor­menkon­trol­lk­lage vor dem Ver­fas­sungs­gericht räumt die Frak­tion DIE LINKE derzeit keine Erfol­gsaus­sicht­en ein. Dafür bietet wed­er das Rechtsgutacht­en des Juris­tis­chen Dienstes/ PD 1 vom 28.8.2015 noch die Ver­fas­sungsrechtliche Prü­fung der Neu­fas­sung des Geset­zes über die Schulen in freier Träger­schaft vom 17.09.2015 durch Prof. Hufen eine aus­re­ichende Gewähr. Auch eine „Klarstel­lung nach rück­wärts“ durch den Ver­fas­sungs­gericht­shof hält der Gutachter Prof. Hufen für möglich.

DIE LINKE votiert aus den genan­nten Grün­den dafür, das Ergeb­nis der im Gesetz ver­ankerten regelmäßi­gen Über­prü­fung der „Auskömm­lichkeit“ der Finanzierung von Schulen in freier Träger­schaft und deren ggf. erforder­liche Anpas­sung abzuwarten. Sie wird zeigen, ob das Gesetz den Prax­is­test beste­ht oder nicht. Für DIE LINKE ergeben sich vielmehr aus dem Gesetz über Schulen in freier Träger­schaft Kon­se­quen­zen für die von der Lan­desregierung angekündigte Nov­el­le des Säch­sis­chen Schulge­set­zes.