Gutachten zu Ost-Quote in Bundesbehörden Anstoß, Beteiligung von Menschen aus Sachsen in den Fokus zu nehmen

Zum Gutacht­en, demzu­folge eine Ost-Quote in Bun­des­be­hör­den recht­ens wäre, erk­läre ich:

Der Ost­beauf­tragte der Links­frak­tion im Bun­destag, Matthias Höhn, hat­te den Wis­senschaftlichen Dienst des Bun­destages um ein Gutacht­en zu ein­er „Beteili­gungsquote von Ost­deutschen in öffentlichen Funk­tio­nen der Exeku­tive“ ersucht. Die Antwort ist klar und ein­deutig: Die „Ost-Quote“ ist möglich und sog­ar von der Ver­fas­sung geboten, denn das Grundge­setz legt fest, „bei den ober­sten Bun­des­be­hör­den sind Beamte aus allen Län­dern in angemessen­em Ver­hält­nis zu ver­wen­den.“ Damit ist die Ost-Quote im Rah­men der Län­derquote Ver­fas­sungs­ge­bot.

Ich fordere Her­rn Kretschmer auf, als Min­is­ter­präsi­dent die Beteili­gung der Men­schen aus Sach­sen an der Arbeit der über 70 Bun­des­be­hör­den in den Fokus zu nehmen, zumal der Wis­senschaftliche Dienst emp­fiehlt, den Grund­satz auch auf Angestellte zu über­tra­gen. Natür­lich ist damit untrennbar das Engage­ment für mehr Stan­dorte von Bun­des­be­hör­den im Osten und in Sach­sen ver­bun­den, nicht nur wenn es um Struk­tur­wan­del in Braunkohlere­vieren geht. Das Gutacht­en zeigt Hand­lungsmöglichkeit­en auf, die die Lan­despoli­tik nutzen sollte.