Gutachten zu Ost-Quote in Bundesbehörden Anstoß, Beteiligung von Menschen aus Sachsen in den Fokus zu nehmen
Zum Gutachten, demzufolge eine Ost-Quote in Bundesbehörden rechtens wäre, erkläre ich:
Der Ostbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Matthias Höhn, hatte den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages um ein Gutachten zu einer „Beteiligungsquote von Ostdeutschen in öffentlichen Funktionen der Exekutive“ ersucht. Die Antwort ist klar und eindeutig: Die „Ost-Quote“ ist möglich und sogar von der Verfassung geboten, denn das Grundgesetz legt fest, „bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.“ Damit ist die Ost-Quote im Rahmen der Länderquote Verfassungsgebot.
Ich fordere Herrn Kretschmer auf, als Ministerpräsident die Beteiligung der Menschen aus Sachsen an der Arbeit der über 70 Bundesbehörden in den Fokus zu nehmen, zumal der Wissenschaftliche Dienst empfiehlt, den Grundsatz auch auf Angestellte zu übertragen. Natürlich ist damit untrennbar das Engagement für mehr Standorte von Bundesbehörden im Osten und in Sachsen verbunden, nicht nur wenn es um Strukturwandel in Braunkohlerevieren geht. Das Gutachten zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, die die Landespolitik nutzen sollte.