Linksfraktion nominiert Klaus Bartl als Beirats-Mitglied für den Abschiebe-Knast

Der Links­frak­tion ste­ht ein Platz im Beirat der neuen Abschiebe­haf­tanstalt in Dres­den zu – über die Beset­zung entschei­det let­ztlich das Land­tagsprä­sid­i­um. Wieder­holt haben CDU und AfD dort den Wahlvorschlag der Links­frak­tion abgelehnt, ihre Abge­ord­nete Juliane Nagel als flüchtlings- und migra­tionspoli­tis­che Sprecherin in das Gremi­um zu entsenden. Der Platz blieb unbe­set­zt. Bish­er ist der Beirat offen­bar nicht tätig gewor­den.

In ihrer heuti­gen Frak­tion­ssitzung hat sich die Links­frak­tion entschlossen, anstelle von Juliane Nagel ihren ver­fas­sungs- und recht­spoli­tis­chen Sprech­er Klaus Bartl in den Beirat zu entsenden. Das Land­tagsprä­sid­i­um entschei­det mor­gen über den Per­son­alvorschlag.

Dazu erk­läre ich:

„Es ist und bleibt eine Frech­heit, dass die CDU mit der AfD pak­tiert, unsere Migra­tion­sex­per­tin Juliane Nagel ver­leumdet und so ver­hin­dert hat, dass sie sich an der Kon­trolle der Vol­lzugsprax­is beteili­gen kann. Wir bleiben dabei: Juliane Nagel ist fach­lich anerkan­nt, men­schlich inte­ger und demokratisch legit­imiert. Es sagt nichts über sie, aber viel über die CDU aus, dass sie dem Beirat nun zunächst nicht ange­hören kann.

Wir drin­gen im Inter­esse der Betrof­fe­nen und um der Sache willen darauf, den Beirat schnell arbeits­fähig zu machen. Klaus Bartl ist als erfahren­der Recht­spoli­tik­er, Strafvertei­di­ger und Mit­glied im Beirat der Jus­tizvol­lzugsanstalt Chem­nitz eben­so wie Juliane Nagel in der Lage, den Vol­lzug als kri­tis­ch­er Geist zu kon­trol­lieren. Das ist wichtig. Schließlich haben schutz­suchende Men­schen, die in den Abschiebek­nast ges­per­rt  wer­den, in aller Regel keine Straftat­en began­gen. Im Zusam­men­hang mit der Abschiebe­haft dro­hen men­schliche Tragö­di­en: So wurde ein Geflüchteter zunächst ohne richter­lichen Beschluss gefes­selt und zwangsernährt (Druck­sache 6/16399).

Die Grund- und Men­schen­rechte müssen das Maß aller Dinge bleiben. Sie sind wichtiger sind als die PR-Inter­essen des Innen­min­is­ters und der CDU-Innen­poli­tik­er, die vor allem die AfD ein­holen wollen und sich zu ihren Werkzeu­gen machen lassen.“

Hin­ter­grund

Gemäß §40 Abs. 1 des Säch­sis­chen Abschiebe­haftvol­lzugs­ge­set­zes ist bei der Abschiebe­haftvol­lzugsanstalt ein Beirat zu bilden, dem unter anderem drei Land­tagsab­ge­ord­nete ange­hören.