Gebhardt / Pfau zum 1. Mai in Plauen: Es ist ein fatales Zeichen, wenn Nazis uniformiert marschieren dürfen – warum war das so?

Zum Ver­lauf der diesjähri­gen Proteste zum 1. Mai in Plauen erk­lären meine Frak­tion­skol­le­gin aus dem Vogt­land, Jan­i­na Pfau und ich:

Daran gibt es nichts zu deuteln: In Plauen durften Nazis uni­formiert, mit Fack­eln und Trom­meln marschieren. Es ist mehr als offen­sichtlich, dass der „III. Weg“ zurück ins „Dritte Reich“ führen soll. Wir haben kein Ver­ständ­nis dafür, dass die Kundge­bung in dieser Form genehmigt wor­den ist. § 3 (1) des Säch­sis­chen Ver­samm­lungs­ge­set­zes sagt ein­deutig: „Es ist ver­boten, öffentlich oder in ein­er Ver­samm­lung Uni­for­men, Uni­formteile oder gle­ichar­tige Klei­dungsstücke als Aus­druck ein­er gemein­samen poli­tis­chen Gesin­nung zu tra­gen, wenn infolge des äußeren Erschei­n­ungs­bildes oder durch die Aus­gestal­tung der Ver­samm­lung Gewalt­bere­itschaft ver­mit­telt und dadurch auf andere Ver­samm­lung­steil­nehmer oder Außen­ste­hende ein­schüchternd eingewirkt wird.“ Aus unser­er Sicht beste­ht kein Zweifel daran, dass Ein­schüchterung zu den Zie­len der Ver­samm­lung gehört hat. Dass die Uni­formierung den­noch nicht unter­bun­den wor­den ist, ist ein fatales Zeichen und darf sich nicht wieder­holen. Das war nicht das erste Mal, dass der Vogt­land­kreis Trom­meln, Pyrotech­nik und Uni­formierung genehmigt hat.

Wir sind froh, dass wir vor Ort friedlichen und starken Gegen­protest erleben durften – auch aus der Stadt­ge­sellschaft. Etiket­ten wie „Kle­in­st­partei“ dür­fen nicht darüber hin­wegtäuschen, dass von solchen Grup­pierun­gen eine Gefahr für die Demokratie aus­ge­ht. Nie­mand darf diese Gefahr kleinre­den. Es ist gut und richtig, dass der Min­is­ter­präsi­dent „Recht­sex­treme Net­zw­erke zer­schla­gen“ will. Bess­er wäre es, sie gar nicht erst entste­hen zu lassen. Daran müssen die Lan­desregierung und alle weit­eren staatlichen Ebe­nen und Behör­den im Freis­taat arbeit­en – im Schul­ter­schluss mit allen demokratis­chen Kräften der Zivilge­sellschaft.

Wir wer­den nun im Land­tag auf Aufk­lärung drin­gen, wie es zur Genehmi­gung dieses Fack­el­marsches uni­formiert­er Nazis kom­men kon­nte und weshalb die Geset­zes­lage nicht durchge­set­zt wor­den ist.