Sachsen enthält bis zu 10.000 ehemaligen Polizistinnen und Polizisten einen Teil ihrer Rente vor – Schluss damit!

Unter dem Titel „Freis­taat Sach­sen, die Aus­nahme?“<https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Sonderversorgungssyste?open&cc> hat sich die Gew­erkschaft der Polizei Sach­sen zur Auseinan­der­set­zung um das Bek­lei­dungs- und Verpfle­gungs­geld für ehe­ma­lige Ange­hörige der Deutschen Volk­spolizei geäußert. Bei der seit Monat­en anhal­tenden Debat­te, die maßge­blich durch den Antrag der Links­frak­tion „Recht­sprechung des Säch­sis­chen Lan­dessozial­gerichts endlich umset­zen: Bek­lei­dungs- und Verpfle­gungs­geld der Ange­höri­gen der Deutschen Volk­spolizei der DDR als Arbeit­sent­gelt bei der Renten­berech­nung anerken­nen!“ (Druck­sache 6/16393<http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=16393&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=253179>) angestoßen wor­den ist, geht es um die Anrech­nung dieser früheren Ent­geltbe­standteile bei der Renten­berech­nung für der Betrof­fe­nen. Die GdP bezieht sich auf jün­gere Urteile des Lan­dessozial­gerichts, dessen Kam­mern den Sachver­halt unter­schiedlich beurteilen. Die LINKEN-Abge­ord­neten Rico Geb­hardt und Klaus Bartl hat­ten drei Kläger zur Ver­hand­lung am 18. Juni 2019 begleit­et (mehr Infor­ma­tio­nen in der dama­li­gen Pressemit­teilung<https://www.linksfraktionsachsen.de/index.php?id=22&no_cache=1&tx_news_pi1%5bnews%5d=6287&tx_news_pi1%5bcontroller%5d=News&tx_news_pi1%5baction%5d=detail>). Alle anderen ost­deutschen Bun­deslän­der erken­nen inzwis­chen das Bek­lei­dungs- und Verpfle­gungs­geld als Arbeit­sent­gelt an oder wer­den dies in naher Zukun­ft tun.

Dazu erk­läre ich:

„Die Eng­stirnigkeit der CDU-geführten Lan­desregierung ist kaum zu über­bi­eten. Zu DDR-Zeit­en hat­ten Volk­spolizistin­nen und Volk­spolizis­ten einen einzi­gen Arbeit­ge­ber – das Min­is­teri­um des Innern. Heute, wenn es um ihre Altersver­sorgung geht, spielt plöt­zlich ihr Wohnort eine Rolle. Während alle anderen ost­deutschen Bun­deslän­der sich auf den Weg gemacht haben, das Bek­lei­dungs- und Verpfle­gungs­geld in der Alterssicherung zu berück­sichti­gen, bleibt Sach­sen in sein­er Son­der­rolle und zeigt sich unfähig, zur Deutschen Ein­heit beizu­tra­gen. Das ist pein­lich. Es geht um bis zu zehn­tausend Betrof­fene (Druck­sache 6/11334<http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11334&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=242898>), von denen einige noch heute im Dienst des Freis­taates sind!

Die Anerken­nung der Lebensleis­tung Ost­deutsch­er fängt damit an, ihnen berechtigte Rente­nansprüche zu gewähren. Wir fordern die Änderung aller Rentenbeschei­de von Amtswe­gen. Die Mehrheit der Sozial­gerichte sieht es als gerecht­fer­tigt an, ehe­ma­li­gen Volk­spolizistin­nen und Volk­spolizis­ten Ruhege­halt auch für das Bek­lei­dungs- und Verpfle­gungs­geld zu zahlen. Nur in Sach­sen kämpft die von der CDU geführte Staat­sregierung mit allen Mit­teln dage­gen. Sie set­zt auf eine biol­o­gis­che Lösung des Prob­lems und schöpft alle Rechtsmit­tel aus, um Entschei­dun­gen zu verzögern – zulas­ten der Betrof­fe­nen. Auch in der Debat­te zu unserem Antrag<http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=89&dok_art=PlPr&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=255051> hat sie sich hin­ter das Argu­ment verkrochen, es gebe keine ein­heitliche Recht­sprechung. Schluss damit!“