LINKE fordert Staatsvertrag zur Finanzierung des Strukturwandels – Sicherheit für Menschen in der Lausitz!

Zum heuti­gen Beschluss eines Struk­turstärkungs­ge­set­zes Kohlere­gio­nen durch das Bun­desk­abi­nett erk­lären die Spitzenkan­di­datin der Bran­den­burg­er LINKEN für die Land­tagswahl, Kathrin Dan­nen­berg und ich:

„Die im Kom­mis­sions­bericht und dem vom Bund im beschlosse­nen Eck­punk­tepa­pi­er zuge­sagten Struk­tur­mit­tel in Höhe von 40 Mrd. Euro müssen in einem Staatsver­trag rechtlich fix­iert wer­den. Der bish­erige Geset­zen­twurf sieht zunächst bis 2023 jährlich nur 500 Mio. € als zusät­zliche Ver­stärkungsmit­tel für die Maß­nah­men des Struk­turstärkungs­ge­set­zes vor. Der weit­ere Ver­weis, dass die darüber hin­aus erforder­lichen Mit­tel ‚durch Umschich­tun­gen inner­halb des Gesamthaushalts‘ sichergestellt wer­den sollen, ist nicht zielführend für die von uns einge­forderte Sicher­heit und Ver­lässlichkeit des Gesamt­paketes.

Mit dem ver­ab­schiede­ten Geset­zen­twurf sind ger­ade mal ein Vier­tel der Zusagen des Bun­des geset­zlich abgesichert. Das reicht uns nicht. Mit einem Staatsver­trag und Son­der­ergänzungszuweisun­gen kön­nten die für die Struk­turen­twick­lung notwendi­gen Finanzhil­fen den jährlichen Debat­ten über den Bun­de­shaushalt ent­zo­gen und ver­stetigt wer­den. Das gebe nicht nur dem Lausitzer Revi­er, son­dern allen Revier­re­gio­nen die nötige Pla­nungssicher­heit.

Darüber hin­aus greift die Beschränkung auf die Förderung von Investi­tio­nen in Infra­struk­tur, Wirtschaft und Tech­nolo­gie zu kurz. Die Lausitzerin­nen und Lausitzer müssen bei der Struk­turen­twick­lung mit ein­be­zo­gen wer­den. Deshalb fordern wir Region­al­bud­gets, über welche die lokalen und regionalen Akteure selb­st mitbes­tim­men kön­nen. Dazu gehört für uns auch die Förderung und der Erhalt sor­bis­ch­er Sprach- und Kul­tur­räume. Es müssen Möglichkeit­en geschaf­fen wer­den, um ihre Ideen umzuset­zen und sie selb­st entschei­den zu lassen, wie sich die Lausitz entwick­eln soll.

Ein weit­er­er Kri­tikpunkt ist für uns, der vom Bund vorge­se­hene Eigenan­teil von 10 Prozent für Land und Kom­munen. Ger­ade für die Kom­munen stellt dies eine erhe­bliche Belas­tung dar. Wenn dies so bleibt, müssen Bran­den­burg und Sach­sen prüfen, inwieweit das Land die finanzschwachen Kom­munen finanziell unter­stützen kann.“