Koalitionsvertrag schon jetzt umsetzen! — Linksfraktion fordert Karenzzeitgesetz und Parlamentsinformationsgesetz

Zur morgi­gen Land­tagssitzung behan­delt das Par­la­ment neben Per­son­alentschei­dun­gen auch zwei inhaltliche Punk­te. Die Links­frak­tion fordert ein Karenzzeit­ge­setz (Druck­sache 7/681) und ein Par­la­mentsin­for­ma­tion­s­ge­setz (Druck­sache 7/588). Dazu erk­läre ich:

„Auch diese Regierung weckt bei ihrem Amt­santritt Erwartun­gen hin­sichtlich eines neuen Umgangs von Regierung und Oppo­si­tion. Bish­er war es die Regel, dass Vorschläge der Oppo­si­tion kat­e­gorisch abge­bügelt wer­den. Wir starten nun mit zwei Geset­zesvorschlä­gen in die neue Wahlpe­ri­ode, die der Koali­tion ein Sig­nal der Verän­derung ermöglichen – zumal die begehrten Verän­derun­gen auch Teil des Koali­tionsver­trages sind.

CDU, Grüne und SPD haben vere­in­bart: ‚Unsere Regierungsar­beit wer­den wir trans­par­enter gestal­ten und ins­beson­dere die Kon­troll­funk­tion des Par­la­ments z.B. durch frühzeit­ige Infor­ma­tio­nen stärken.‘ Dafür sind konkrete Regelun­gen nötig, die unser Geset­zen­twurf enthält. Die Regierung soll das Par­la­ment noch frühzeit­iger und umfan­gre­ich­er über geplante Ini­tia­tiv­en, ins­beson­dere Geset­zesini­tia­tiv­en, Staatsverträge, Ver­wal­tungsabkom­men und Bun­desrat­san­gele­gen­heit­en unter­richt­en müssen. Inspi­ra­tion dazu kommt auch von der CDU-Frak­tion im Land­tag Meck­len­burg-Vor­pom­merns, die 2004 ein solch­es Gesetz vorschlug. Der Land­tag kon­trol­liert die Regierung – das ist aber nur möglich, wenn Waf­fen­gle­ich­heit bei Infor­ma­tio­nen beste­ht.

Im Koali­tionsver­trag ist fern­er vere­in­bart, ‚eine Karenzzeitregelung für Mit­glieder der Staat­sregierung‘ einzuführen, ‚die im Einzelfall greifen soll‘. Auch dafür leg­en wir einen Vorschlag vor, nicht zulet­zt vor dem Hin­ter­grund des Falls Stanis­law Tillich. Er ist heute Auf­sicht­sratsvor­sitzen­der der Mit­teldeutschen Braunkohlenge­sellschaft und dürfte als Regierungschef sowie Vor­sitzen­der der Kohlekom­mis­sion min­destens seine Chan­cen auf den Posten erhöht haben. Kün­ftig sollen frühere Regierungsmit­glieder eine neue Tätigkeit außer­halb des öffentlichen Dien­stes der Staatskan­zlei anzeigen müssen, solange sie noch nicht länger als 24 Monate aus dem Amt aus­geschieden sind. Ein unab­hängiges Gremi­um soll eine Empfehlung abgeben, ob sie genehmigt wer­den sollte. Im Einzelfall soll sie ganz oder teil­weise unter­sagt wer­den, wenn öffentliche Inter­essen beein­trächtigt wer­den kön­nten. Für diese Beschränkung, die max­i­mal 24 Monate dauern soll, ist eine Kom­pen­sa­tion vorge­se­hen. Über eine Beschränkung soll der Min­is­ter­präsi­dent entschei­den. Wir haben uns bei dem Geset­zen­twurf von der Ini­tia­tive der Grü­nen-Frak­tion aus der let­zten Wahlpe­ri­ode inspiri­eren lassen (Druck­sache 6/16866).“