Landtag muss Haushalts-Notlage feststellen – Nachtragshaushalt und Jahreshaushalt 2021 entwerfen

In Anbe­tra­cht der großen Aus­gaben, die zur Bewäl­ti­gung der Coro­n­avirus-Pan­demie auch in Sach­sen erforder­lich sein wer­den, fordert die Links­frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag schnell­st­mögliche ver­fas­sungs- und haushalt­srechtliche Entschei­dun­gen. Beantragt wer­den das sofor­tige Entwer­fen eines Nach­tragshaushalts­ge­set­zes sowie die Auf­stel­lung eines Ein-Jahres-Haushaltes zunächst für 2021 (Anlage). 

Dazu erk­läre ich: 

„Schon jet­zt wird viel Geld bewegt – das Par­la­ment als Haushalts­ge­set­zge­ber muss drin­gend ein­be­zo­gen wer­den und Entschei­dun­gen tre­f­fen. Wir müssen für alle Bere­iche wis­sen, welche pan­demiebe­d­ingten Mehraus­gaben in diesem Jahr zu erwarten sind. Zumin­d­est für das kom­mende Jahr sollte der Freis­taat von der bish­eri­gen Dop­pel­haushalt-Prax­is abwe­ichen, denn der Pla­nung­shor­i­zont ist durch die Pan­demie näher als üblich.  

Vor allem aber soll­ten wir das Dog­ma der ‚Schwarzen Null‘ über­winden. Es stellt grund­sät­zlich, aber beson­ders in der aktuellen Krisen­si­t­u­a­tion eine Gefahr nicht nur für die heimis­che Wirtschaft, son­dern für die Sta­bil­ität der gesamten Gesellschaft dar. Deshalb sollte der Land­tag schnell­st­möglich sin­nvolle Kred­i­tauf­nahme ermöglichen und zu diesem Zweck fest­stellen, dass sich der Freis­taat in ein­er Not­si­t­u­a­tion gemäß Artikel 95 Absatz 5 i. V. m. Artikel 95 Absatz 6 Satz 1 der Lan­desver­fas­sung befind­et. Auch Ein­nah­men aus Kred­iten soll­ten zur Gewährleis­tung des Haushalt­saus­gle­ich­es ver­wen­det wer­den kön­nen.  

Bei alle­dem muss das sein­erzeit durch die LINKE durchge­set­zte Ver­fas­sungs­ge­bot des sozialen Aus­gle­ichs gemäß Artikel 94 Absatz 2 der Lan­desver­fas­sung umge­set­zt wer­den, damit nicht die ärmere Hälfte der Bevölkerung für die Krisen­be­wäl­ti­gung zahlen muss.“