Antrag für Lobbyregister nur durch die Linksfraktion unterstützt – wir bleiben dran!

Heute befasste sich der Auss­chuss für Geschäft­sor­d­nungsan­gele­gen­heit­en des Säch­sis­chen Land­tages mit dem Antrag der Links­frak­tion „Trans­parenz über die Tätigkeit von Inter­essen­vertre­tun­gen beim Land­tag schaf­fen – Säch­sis­ches Lob­byreg­is­ter ein­richt­en!“ (Druck­sache 7/5870).

Dazu erk­läre ich:

 „Wir wollen die Geschäft­sor­d­nung des Par­la­ments erweit­ern, damit ein verpflich­t­en­des Lob­byreg­is­ter kün­ftig zeigt, welche Inter­essen­vertre­tung in wessen Auf­trag auf die Geset­zge­bung oder andere poli­tis­che Entschei­dun­gen ein­wirkt oder einzuwirken ver­sucht. Dieser Schritt ist über­fäl­lig, nicht erst seit den jüng­sten Kor­rup­tions­fällen in der CDU. Ein Lob­byreg­is­ter ver­hin­dert keine Kor­rup­tion, es schafft aber Trans­parenz und wirkt ver­trauens­bildend. Es ermöglicht auch öffentliche Kon­trolle. Ein Lob­byreg­is­ter ist somit kein Gen­er­alver­dacht, wie es uns unter­stellt wurde.

Wir kon­nten uns heute mit unserem Vorschlag bei den anderen Frak­tio­nen nicht durch­set­zen. Das bedauere ich, ins­beson­dere in ein­er Zeit, in der das Ver­trauen in poli­tis­che Entschei­dungsträgerin­nen und Entschei­dungsträger stark erschüt­tert ist. Wir bleiben den­noch am Ball. Es bleibt unser Ziel, die Ein­flussnahme auf staatliche Entschei­dung­sprozesse öffentlich-demokratisch zu kon­trol­lieren. Ille­git­ime Meth­o­d­en der Lob­b­yarbeit müssen benan­nt und ver­hin­dert wer­den. Die par­la­men­tarische Inter­essen­vertre­tung muss stets so trans­par­ent wie möglich sein, der Zugang zu den Entschei­dungsträgerin­nen und Entschei­dungsträgern grund­sät­zlich allen gle­icher­maßen offen­ste­hen.

Zur Begleitung des Lob­byreg­is­ters wollen wir einen Beirat ein­set­zen, dem neben der Präsi­dentin oder dem Präsi­den­ten des Land­tags jew­eils ein Mit­glied jed­er Frak­tion sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staat­sregierung ange­hören.“