Bundesnotbremse kommt zu spät – jetzt hilft nur noch eine mehrwöchige echte Ruhephase auch in der Wirtschaft

Dazu erk­läre ich anlässlich der heuti­gen Son­der­sitzung des Land­tages:

„Nach ewigen Reibereien der Bun­desregierung mit den Län­dern, dem Oster­ruhe-Desaster und dem demon­stra­tiv­en Nach­denken des CDU-Kan­zlerkan­di­dat­en wird endlich eine bun­desweite Regelung angestrebt. Es ist nun aber schlichtweg zu spät, viele Kranken­häuser sind schon wieder über­lastet oder ste­hen vor der Über­las­tung. Neben der Zeitver­schwen­dung liegt das vor allem daran, dass die Regieren­den die großen Unternehmen immer noch weit­ge­hend unbe­hel­ligt lassen. Statt eine kon­se­quente mehrwöchige Ruhep­hase zu verord­nen, die nur lebenswichtige Bere­iche aus­lässt, geben sie den Lob­by­is­ten nach. Es ist absurd, dass Mil­lio­nen Men­schen weit­er täglich zur Arbeit gehen, während ihr Pri­vatleben und einzelne Branchen seit Monat­en einge­froren sind – ohne dass sich das Infek­tion­s­geschehen entspan­nt hätte oder zügig geimpft wor­den wäre. Es ist nicht zu ver­mit­teln, dass nun Schulen und Kitas wieder schließen müssen, während die Großun­ternehmen weit­er pro­duzieren.

Diese Mis­ere kann doch nie­mand nachvol­lziehen. Lehrkräfte und Schulkinder unter­liegen der Testpflicht, während die Unternehmen nur ein Tes­tange­bot machen müssen. Immer noch gibt es keine wirk­same Verpflich­tung zum Home-Office. Das Virus macht doch vor Werk­storen oder Großraum­büros nicht Halt! Deshalb fordern wir eine zwei bis drei Wochen andauernde Ruhep­hase auch am Arbeit­splatz. Dieses harte Run­ter­fahren fast aller Lebens­bere­iche ist auf lange Sicht sicher­lich kostengün­stiger als die monate­lange Lock­down-Lavieren, wenn man alle Fol­gekosten einkalkuliert.

Meine Frak­tion set­zt sich weit­er dafür ein, dass nie­mand auf der Strecke bleibt, wed­er gesund­heitlich noch finanziell. Von Schließun­gen betrof­fene Betriebe und Selb­st­ständi­ge soll­ten 90 Prozent ihrer Kosten erstat­tet bekom­men. Bei Betrieb­ss­chließun­gen muss Kurzarbeit­ergeld gezahlt wer­den, das bei 90 Prozent liegt, im Niedriglohn­bere­ich bei 100 Prozent. Außer­dem soll­ten alle Kleinunternehmer*innen und Soloselb­ständi­gen, die ohne Einkün­fte daste­hen, befris­tet ein Min­dest­ge­halt von 1.250 Euro pro Monat erhal­ten.

Die vie­len Men­schen in unserem Land, die pan­demiemüde sind, aber sich den­noch weit­er an die Regeln hal­ten, dür­fen nicht noch länger vor den Kopf gestoßen wer­den. Es geht um Sol­i­dar­ität!“