Das Gesundheitsnotstandsgesetz gehört tatsächlich in den Schredder

Medi­en­bericht­en zufolge ver­fol­gt die Staat­sregierung das Pro­jekt eines Gesund­heit­snot­stands­ge­set­zes nicht weit­er. Dazu erk­läre ich:

 „Die Staat­sregierung und ins­beson­dere das CDU-geführte Innen­min­is­teri­um wür­den gut daran tun, das geplante Gesund­heit­snot­stands­ge­setz nicht nur in der Schublade zu versenken, son­dern es gle­ich durch den Schred­der zu jagen. Es war schon seit Beginn des Jahres eine Schnap­sidee des ent­las­sungsreifen Innen­min­is­ters Roland Wöller. Das Infek­tion­ss­chutzge­setz des Bun­des regelt in § 5 Absatz 2 Nr. 4, dass das Bun­desmin­is­teri­um für Gesund­heit Verord­nun­gen erlassen darf, um die Ver­sorgung der Bevölkerung mit Arzneimit­teln, Medi­z­in­pro­duk­ten, Schutzaus­rüs­tung und Ähn­lichem zu gewährleis­ten. Hätte der Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­ter davon Gebrauch gemacht, wären die ganzen Kor­rup­tion­saf­fären in sein­er Partei wohl nicht möglich gewe­sen.

Sollte dem Säch­sis­chen Innen­min­is­ter lang­weilig sein, dann kön­nte er ja mal einen Geset­zen­twurf vor­legen, wie die rechtsverbindliche Beteili­gung des Land­tages bei den Coro­na-Maß­nah­men ausse­hen kön­nte. Darüber wür­den wir gern im Par­la­ment disku­tieren.“