Zum Prozess gegen Dr. André Hahn: Es gibt in Sachsen und Thüringen kein Antifa‑, sondern ein Nazi-Problem

Anlässlich des zweit­en Ver­hand­lungstages am Dres­d­ner Amts­gericht im Prozess gegen den früheren Vor­sitzen­den der säch­sis­chen Links­frak­tion, Dr. André Hahn, wegen der Block­ade des Nazi­auf­marsches am 13. Feb­ru­ar 2010 in Dres­den erk­lären die Vor­sitzen­den der Frak­tio­nen DIE LINKE in den Land­ta­gen von Sach­sen und Thürin­gen, Rico Geb­hardt und Bodo Ramelow, heute in Erfurt:

Was sich derzeit vor dem Amts­gericht Dres­den im Prozess gegen André Hahn abspielt, ist eine Farce. Die Krim­i­nal­isierung des friedlichen Protestes gegen Nazi-Umtriebe auf Straßen und Plätzen muss been­det wer­den. Dies gilt für dieses wie für alle anderen Ver­fahren, die wegen des erfol­gre­ichen zivilge­sellschaftlichen Wider­standes gegen den größten Nazi­auf­marsch Europas geführt wer­den. Wer sich Nazis friedlich und couragiert ent­ge­gen­stellt, darf dafür nicht bestraft wer­den. Ober­staat­san­walt Schär hat­te am 10. Okto­ber im Gerichtssaal seine Freude darüber zum Aus­druck gebracht, dass die Marsch­pläne der Nazis in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Dres­den vere­it­elt wor­den sind. Dazu passt nicht die von der Staat­san­waltschaft angezettelte Prozess­flut ins­beson­dere auch wegen des 19. Feb­ru­ar 2011. Es gibt in Sach­sen und auch Thürin­gen kein Antifa‑, son­dern ein Nazi-Prob­lem. Wir fordern daher die Staat­san­waltschaft als Ermit­tlungs- und Anklage­be­hörde auf, ihre Aufmerk­samkeit auf die Ver­fol­gung der von Nazis began­genen Ver­brechen zu konzen­tri­eren. Dass von unser­er Region aus der „Nation­al­sozial­is­tis­che Unter­grund“ ein Jahrzehnt lang unbe­hel­ligt mor­den kon­nte, zeigt, dass es hier­bei noch erhe­blichen Nach­holbe­darf gibt.