Unabhängige Untersuchungskommission muss jetzt Behördenversagen gegenüber Nazi-Terrornetzwerk aufklären
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission ‚Aufklärung der Mitverantwortung sächsischer Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden für das ungehinderte Wirken der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund‘“ (Landtags-Drucksache 5/7600):
Längst ist es zur traurigen Gewissheit geworden: Nachdem Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wegen des Bombenbaus im Thüringischen Jena im Januar 1998 in den Untergrund gehen mussten, wie mancher mutmaßt, vielleicht auch gegangen worden sind, fanden sie in erschreckend unbehelligter Form ihren ständigen Sitz und ihr Versteck in Sachsen. Von Sachsen aus zogen sie quer durch die Republik, töteten kaltblütig zehn Menschen, neun davon mit Migrationshintergrund. Sie begingen ein Dutzend Banküberfälle, wobei sie bei einem davon in Zwickau einen Azubi der betroffenen Sparkasse durch Bauchschuss schwer verletzten. Zwei Sprengstoffanschläge gingen nach bisherigen Erkenntnissen ebenso auf ihr Konto.
Weil wir es leid sind, fortwährend um Aufklärung zu betteln, weil wir es satt haben, regelmäßig Tage vorher aus den Medien zu erfahren, wer noch alles mit drinhängt und was noch alles, wo und wann in Sachsen schief gelaufen ist, wollen wir jetzt die Einsetzung einer Unabhängigen Untersuchungskommission, deren Auftrag die Aufklärung der Mitverantwortung sächsischer Strafverfolgungsbehörden für das ungehinderte Wirken der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ ist und die auch beleuchten soll, inwieweit die Regierungsstellen, die die Fach‑, Rechts- und Dienstaufsicht über
diese haben, ein Verschulden trifft. Die seit Wochen laufende Übung: „Schlapp hat den Hut verloren, wir waren’s nicht, die waren’s, wir wussten nichts, die haben uns nichts gesagt“, muss ein Ende haben.
Dabei wollen wir auch wissen, ob das im Jahr 2003 quasi von
der damals allein regierenden CDU per Gesetz geschaffene Referat für die Beobachtung organisierter Kriminalität beim Landesamt für Verfassungsschutz, das OK-Referat 33/34, bis zu seiner Auflösung im Mai 2006 auch und gerade mit der Beobachtung dieser kriminalen Phänomene rechten Terrorismus des NSU befasst war, und wenn nein, warum nicht? Wenn dieses OK-Referat beim Verfassungsschutz, das in den Debatten um den vermeintlichen „Sachsensumpf“ stets mit der
Erklärung gerechtfertigt wurde, man beobachte Strukturen der organisierten Kriminalität, die eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen, eine Daseinsberechtigung hatte, war es diese, solche Leute zu beobachten, wie diese rechten Terroristen aus dem NSU.