Unabhängige Untersuchungskommission muss jetzt Behördenversagen gegenüber Nazi-Terrornetzwerk aufklären

Zum Antrag der Frak­tion DIE LINKE „Ein­set­zung ein­er unab­hängi­gen Unter­suchungskom­mis­sion ‚Aufk­lärung der Mitver­ant­wor­tung säch­sis­ch­er Sicher­heits- und Strafver­fol­gungs­be­hör­den für das unge­hin­derte Wirken der Ter­rorzelle Nation­al­sozial­is­tis­ch­er Unter­grund‘“ (Land­tags-Druck­sache 5/7600):

Längst ist es zur trau­ri­gen Gewis­sheit gewor­den: Nach­dem Beate Zschäpe, Uwe Mund­los und Uwe Böhn­hardt wegen des Bomben­baus im Thüringis­chen Jena im Jan­u­ar 1998 in den Unter­grund gehen mussten, wie manch­er mut­maßt, vielle­icht auch gegan­gen wor­den sind, fan­den sie in erschreck­end unbe­hel­ligter Form ihren ständi­gen Sitz und ihr Ver­steck in Sach­sen. Von Sach­sen aus zogen sie quer durch die Repub­lik, töteten kalt­blütig zehn Men­schen, neun davon mit Migra­tionsh­in­ter­grund. Sie beg­in­gen ein Dutzend Banküber­fälle, wobei sie bei einem davon in Zwick­au einen Azu­bi der betrof­fe­nen Sparkasse durch Bauch­schuss schw­er ver­let­zten. Zwei Sprengstof­fan­schläge gin­gen nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen eben­so auf ihr Kon­to.
Weil wir es leid sind, fortwährend um Aufk­lärung zu bet­teln, weil wir es satt haben, regelmäßig Tage vorher aus den Medi­en zu erfahren, wer noch alles mit drin­hängt und was noch alles, wo und wann in Sach­sen schief gelaufen ist, wollen wir jet­zt die Ein­set­zung ein­er Unab­hängi­gen Unter­suchungskom­mis­sion, deren Auf­trag die Aufk­lärung der Mitver­ant­wor­tung säch­sis­ch­er Strafver­fol­gungs­be­hör­den für das unge­hin­derte Wirken der Ter­rorzelle „Nation­al­sozial­is­tis­ch­er Unter­grund“ ist und die auch beleucht­en soll, inwieweit die Regierungsstellen, die die Fach‑, Rechts- und Dien­stauf­sicht über
diese haben, ein Ver­schulden trifft. Die seit Wochen laufende Übung: „Schlapp hat den Hut ver­loren, wir waren’s nicht, die waren’s, wir wussten nichts, die haben uns nichts gesagt“, muss ein Ende haben.
Dabei wollen wir auch wis­sen, ob das im Jahr 2003 qua­si von
der damals allein regieren­den CDU per Gesetz geschaf­fene Refer­at für die Beobach­tung organ­isiert­er Krim­i­nal­ität beim Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz, das OK-Refer­at 33/34, bis zu sein­er Auflö­sung im Mai 2006 auch und ger­ade mit der Beobach­tung dieser krim­i­nalen Phänomene recht­en Ter­ror­is­mus des NSU befasst war, und wenn nein, warum nicht? Wenn dieses OK-Refer­at beim Ver­fas­sungss­chutz, das in den Debat­ten um den ver­meintlichen „Sach­sen­sumpf“ stets mit der
Erk­lärung gerecht­fer­tigt wurde, man beobachte Struk­turen der organ­isierten Krim­i­nal­ität, die eine Gefahr für die frei­heitlich-demokratis­che Grun­dord­nung darstellen, eine Daseins­berech­ti­gung hat­te, war es diese, solche Leute zu beobacht­en, wie diese recht­en Ter­ror­is­ten aus dem NSU.