Mindestlohn für Rettungsdienst-Mitarbeiter und keine Absenkung des Ausbildungs-Niveaus für Notärzte

Zur heuti­gen abschließen­den Beratung des Entwurfs eines „Geset­zes zur Änderung des Säch­sis­chen Geset­zes über den Brand­schutz, Ret­tungs­di­enst und Katas­tro­phen­schutz“ (Land­tags-Druck­sache 5/8624):

Ins­beson­dere den Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern im Ret­tungs­di­enst gilt unser­er beson­der­er Dank für ihr per­sön­lich­es Engage­ment und die hohe Qual­ität und Zuver­läs­sigkeit, mit der die Auf­gaben des Ret­tungs­di­en­stes erbracht wer­den. Das ausweis­lich der Geset­zes­be­grün­dung mit der Nov­el­lierung ver­fol­gte Ziel, einem dro­hen­den Notarzt­man­gel durch Absenkung der Anforderun­gen an die Aus­bil­dung von Notärzten und damit durch ein Abwe­ichen von den derzeit gel­tenden Eig­nungsvo­raus­set­zun­gen zu begeg­nen, gefährdet den Zweck und geset­zlichen Auf­trag der Not­fall­ret­tung in ihrem Kern sowie das Leben und die Gesund­heit von Men­schen.

Um für die Zukun­ft zu ver­mei­den, dass der von den regierungstra­gen­den Frak­tio­nen von CDU und FDP forcierte Wet­tbe­werb im Ret­tungs­di­enst­we­sen weit­er­hin auf den Rück­en der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er aus­ge­tra­gen wird, sind das Land wie die Kom­munen u. a. gefordert, die Zahlung eines Min­destent­geltes für die Ret­tungs­di­en­st­mi­tar­bei­t­erin­nen und ‑mitar­beit­er durch die Leis­tungser­bringer festzuschreiben. Wir fordern zudem in unserem Entschließungsantrag, dass kein­er­lei Abstriche bei den derzeit zu Recht gel­tenden hohen Anforderun­gen an die Eig­nungsvo­raus­set­zun­gen für Notärzte und den bun­desweit gel­tenden Stan­dards zuzu­lassen.