Reformaufruf von „Mehr Demokratie“ begrüßt
Sachsen sollte sich ein Beispiel an Bayern nehmen
Heute um 12 Uhr nahm ich zusammen mit dem rechtspolitischen Sprecher der Fraktion, Klaus Bartl, und Vertretern der anderen vier demokratischen Fraktionen des Landtags einen Reformaufruf von Bürgerinitiativen und dem Landesverband des Vereins „Mehr Demokratie“ für eine Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Sachsen entgegen. Die Übergabe fand im Salon des Landtags-Restaurants „Chiaveri“ statt.
Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene und Volksbegehren in der Landespolitik sind in erster Linie Formen der Beteiligung und nicht des Protestes. Direkte Demokratie ist neben der repräsentativen Demokratie ein Pfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das ist die Theorie, die Praxis sieht nicht nur in Sachsen anders aus. Abstimmungen scheitern auf Landesebene an einem zu hohem Unterschriftsquorum, auf kommunaler Ebene finden Initiativen zwar oft eine Mehrheit in der Abstimmung, erreichen aber nicht das Zustimmungsquorum — würde letzteres bei Bürgermeisterwahlen gelten, wäre manches Stadt- oder Gemeindeoberhaupt gar nicht gewählt …
In Bayern hat es durch vergleichsweise bürgerfreundliche Regelungen von November 1995 bis Mitte 2010 rund 1.700 Bürgerbegehren und fast tausend Bürgerentscheide gegeben. Ministerpräsident Tillich und die CDU beziehen sich ja bei jeder Gelegenheit auf das Vorbild Bayern – möge dies ab sofort auch für die direkte Demokratie gelten!