LINKE begrüßt Regierungserklärung zu Hochwasser und setzt sich in Fachausschüssen für unbürokratische Hilfe ein

Zum weit­eren par­la­men­tarischen Umgang mit den Hochwass­er-Fol­gen:

Wir begrüßen es, dass Min­is­ter­präsi­dent Tillich eine Regierungserk­lärung zum Hochwass­er abgeben wird. Dies ist eine gute Gele­gen­heit zur Ver­ständi­gung zwis­chen allen demokratis­chen Frak­tio­nen über die aktuelle Lage, eine erste Ein­schätzung der Hochwass­er-Fol­gen und das Aus­maß notwendi­ger staatlich­er Hil­f­spro­gramme. Beglei­t­end hat unsere Frak­tion einen Antrag „Unbürokratis­chen Hochwass­er-Schutzschirm für Bürg­er, Unternehmen und Kom­munen zügig ein­richt­en – umfassenden Hochwasser­fol­gen- und Ursachen­analy­se­bericht 2013 vor­legen!“ in den Geschäfts­gang des Land­tags einge­bracht, der in den Fachauss­chüssen berat­en wer­den soll. Darin ste­hen im Mit­telpunkt vor allem zügige und unbürokratis­che Hil­fe für die betrof­fe­nen Men­schen, eine auskömm­liche Unter­stützung durch den Bund und der Schutz betrof­fen­er Kom­munen vor nicht trag­baren finanziellen Las­ten. Zugle­ich geht es um nach­haltig wirk­same Schlussfol­gerun­gen und Maß­nah­men auch unter Berück­sich­ti­gung des sein­erzeit­i­gen „Bericht­es der Unab­hängi­gen Kom­mis­sion der Säch­sis­chen Staat­sregierung Flutkatas­tro­phe 2002“. Es muss auch gek­lärt wer­den, ob aus der Flutkatas­tro­phe 2002 und den Extremhochwassern von 2006 und 2010 die richti­gen Kon­se­quen­zen gezo­gen wur­den. Dabei ist zu unter­suchen, warum ein Teil der erforder­lichen Hochwasser­schutz­maß­nah­men wieder gestoppt oder sog­ar „rück­abgewick­elt“ wor­den ist.