LINKE fordert Streichung der Benachteiligung von Lehrern mit Lehrbefähigung nach DDR-Recht in Sachsen

Der Geset­zen­twurf der Staat­sregierung „zur Neuord­nung des Dienst‑, Besol­dungs- und Ver­sorgungsrechts im Freis­taat Sach­sen“ bezieht über­rauschen­der­weise auch Lehrkräfte mit ein. Die Auf­nahme von Lehrerin­nen und Lehrern in ein Besol­dungs­ge­setz für Beamte ist insofern sach­fremd, als Lehrkräfte in Sach­sen keine Beamte sind, son­dern Angestellte. Für Lehrkräfte mit ein­er Lehrbe­fähi­gung nach dem Recht der DDR enthält der Geset­zen­twurf eine nach wie vor benachteili­gende und diskri­m­inierende Son­der­regelung. Für DIE LINKE ist eine solche Son­der­regelung 23 Jahre nach dem Ende der DDR völ­lig inakzept­abel. Ger­ade diese Lehrerin­nen und Lehrer haben dem säch­sis­chen Bil­dungswe­sen zu einem guten Abschnei­den bei diversen Schul­stu­di­en ver­holfen, in deren Glanz sich das Kul­tus­min­is­teri­um stets gern son­nt. Umso unver­ständlich­er ist die Beibehal­tung der Son­der­regelung für die DDR-Lehrkräfte. DIE LINKE fordert die Stre­ichung der Son­der­regelung in § 93 des Säch­sis­chen Besol­dungs­ge­set­zes. Wir treten für eine Neuord­nung der Ein­grup­pierung aller Lehrkräfte durch eine tar­ifver­tragliche Regelung ein, die eine Gle­ich­be­hand­lung aller Lehrkräfte garantiert.