Analysen statt Fehlbewertungen – Solidarpakt III notwendig
Zur Diskussion um die Kosten der deutschen Einheit und die Finanzströme zwischen Bund, Ländern und Kommunen:
Die Fehlinterpretationen der bisherigen Kosten der deutschen Einheit haben eine über zwanzigjährige Geschichte. Sie kommen immer dann auf die politische Agenda, wenn am Horizont Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um die zukünftige Ausgestaltung von Finanzbeziehungen anstehen. Aus zwei Gründen ist es wieder soweit: Erstens ist bis 2019 der Länderfinanzausgleich neu auszuhandeln, und zweitens findet zeitgleich der Solidarpakt II sein Ende. Anschlussfinanzierungen sind völlig offen. Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung besagt zwar, dass ab 2020 ein „weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen“ notwendig ist. Davon ist aber bis heute nichts Konkretes zu hören gewesen. Es wäre sinnvoll, nach nunmehr sieben Monaten Schwarz-Rot endlich mit diesen Verhandlungen zu beginnen und diese auf der Grundlage von seriösen und belastbaren Analysen zu führen. Der Aufholprozess des Ostens ist seit Jahren zum Erliegen gekommen, deshalb darf die Zeit bis 2019 nicht vergeudet werden, auch angesichts des Rückstandes der ostdeutschen Wirtschaftskraft im Vergleich zum durchschnittlichen Westniveau. Insbesondere die Aufrechnung von allen Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Ansprüchen wie Renten führt zu Fehlbewertungen, die die Debatte in eine falsche Richtung laufen lassen. Länder und Kommunen brauchen eine aufgabengerechte und auskömmliche Finanzausstattung, für wirtschaftsschwache Regionen in Ost, West, Nord, Süd ist ein Solidarpakt III notwendig.