Am 17. Juni gab es keine extreme Gefahrenlage – LINKE fordert Konsequenzen von Innenminister, Polizei- und Landtagspräsident

Heute hat sich der Innenauss­chuss des Säch­sis­chen Land­tages auf Antrag der Frak­tion DIE LINKE mit den Geschehnis­sen am Abend des 17. Juni 2014, an dem Dutzende Nazis das Land­tags­ge­bäude ohne Sicher­heit­skon­trollen betreten kon­nten, befasst und Videoaufze­ich­nun­gen aus­gew­ertet. Im Ergeb­nis der Sitzung stellte ich fest:
Dres­den hat bei der NPD-Kundge­bung am Haus der Presse ins­ge­samt einen guten Polizeiein­satz erlebt. Wir sind froh, dass antifaschis­tis­che Gegen­demon­stra­tio­nen in Sicht- und Hör­weite möglich waren – das war in der Lan­deshaupt­stadt nicht immer selb­stver­ständlich.
Durch den Ver­samm­lungsleit­er der NPD hat es eine erste pro­voka­tive Hand­lung gegeben, als er die Ver­samm­lung­steil­nehmer zu einem gemein­samen Rück­marsch zum Land­tag aufrief. Die Polizei hat dafür einen Ein­satzko­r­ri­dor zur Ver­fü­gung gestellt. Zu ein­er zweit­en Pro­voka­tion kam es, als die Ver­samm­lung­steil­nehmer die Demon­stra­tion nicht – wie angekündigt und beab­sichtigt – geord­net in Rich­tung ihrer in der Sem­per­op­er-Tief­garage abgestell­ten Fahrzeuge ver­ließen, son­dern sich auf dem Land­tagsvor­platz sam­melten.
In dieser Sit­u­a­tion hat der Ein­sat­zleit­er eine „abstrak­te Gefahren­lageein­schätzung“ vorgenom­men und daraufhin den stel­lvertre­tenden Sicher­heitschef des Säch­sis­chen Land­tages gefragt, ob die ehe­ma­li­gen NPD-Kundge­bung­steil­nehmer das Gebäude betreten kön­nten. So wollte er präven­tiv auf eine sich – aus sein­er Sicht – zus­pitzende Sit­u­a­tion reagieren. Diese Lage­beurteilung ist nach dem uns vorgelegten Daten­ma­te­r­i­al eine „sit­u­a­tive Fehlein­schätzung“ gewe­sen.
Wir erwarten vom Innen­min­is­ter und vom Polizeipräsi­dent, dass sie dem Ein­sat­zleit­er der Polizei in geeigneter Weise verdeut­lichen, dass bes­timmte Objek­te im öffentlichen Raum – wie etwa die Syn­a­goge oder eben der Säch­sis­che Land­tag – nicht in polizeiliche Über­legun­gen ein­be­zo­gen wer­den dür­fen, sofern nicht Gefahr für Leib und Leben beste­ht. Das war am 17. Juni objek­tiv nicht der Fall. Wir erwarten weit­er­hin, dass der Land­tagspräsi­dent dahinge­hend per­sön­liche Kon­se­quen­zen aus den Geschehnis­sen zieht, dass er für sich die Frage klärt, wie er kün­ftig in solchen Sit­u­a­tio­nen mit den Abge­ord­neten umzuge­hen gedenkt. Seine Ver­weigerung­shal­tung am ersten Ple­nartag hat bekan­nter­maßen frak­tion­süber­greifend für Empörung gesorgt. Das zeigt, dass ein neuer Kom­mu­nika­tion­sstil notwendig ist.