Ich begrüße den DGB/VSW-Vorstoß: Keine Entscheidung über umstrittene Abgeordnetengesetz-Änderungen in Etatdebatte!

Zur gemein­samen Pressekon­ferenz und Stel­lung­nahme von DGB und Vere­ini­gung der säch­sis­chen Wirtschaft (VSW) zur von CDU und SPD geplanten Änderung des Abge­ord­netenge­set­zes:

Die von den Spitzen der Gew­erkschaften und der Unternehmer­schaft in Sach­sen heute gemein­sam geforderte Aus­set­zung der Abstim­mung über die Änderung des Abge­ord­netenge­set­zes im Rah­men der Beratun­gen über das Haushalts­be­gleit­ge­setz näch­sten Mittwoch ist ein guter Vorschlag. Er bestärkt uns in unser­er Absicht, am Dien­stag zu Beginn der Haushalts­ber­atun­gen zu beantra­gen, diesen Punkt von der Tage­sor­d­nung zu nehmen. Wir sind uns mit Gew­erkschaften wie Wirtschafts-Ver­band einig: Man kann nicht ein­er­seits von „Nor­mal­sterblichen“ ver­lan­gen, bis 67 zu arbeit­en und sich selb­st ein Mod­ell für „Rente mit 60“ zu gön­nen. Man kann sich auch nicht ohne jede konkret nachvol­lziehbare Begrün­dung eine Erhöhung der monatlichen steuer­freien Aufwandspauschale um tausend Euro genehmi­gen, während Durch­schnittsver­di­enern Steuer­erle­ichterun­gen etwa bei der „kalten Pro­gres­sion“ ver­wehrt bleiben. Das alles ist in höch­stem Maße unsen­si­bel und Aus­druck von Dop­pel­moral. Sach­sen braucht „ein starkes Par­la­ment mit ein­er hohen Akzep­tanz in der Bevölkerung“, wie DGB und VSW zutr­e­f­fend fest­stellen. Stattdessen betreiben CDU und SPD mit ihren rechtlich dubiosen Ver­suchen ein­er Diäten­er­höhung durch die Hin­tertür eine Demon­tage der Rep­u­ta­tion des Land­tags. Wir begrüßen den Vorschlag der Wiedere­in­set­zung ein­er Expertenkom­mis­sion für Empfehlun­gen zur kün­fti­gen Ausstat­tung und Vergü­tung der Abge­ord­neten. Zur erneut aufge­wor­fe­nen Fra­gen der möglichen Verkleinerung des Land­tags: Wir ver­schließen uns – wie wieder­holt bekräftigt – dieser Diskus­sion nicht. Dabei muss jedoch die Arbeits­fähigkeit der kleinen Frak­tio­nen gewahrt bleiben und die Gele­gen­heit zu der längst über­fäl­li­gen Stärkung der direk­ten Demokratie genutzt wer­den, das bedeutet eine spür­bare Absenkung der Hür­den für Volks­begehren / Volk­sentschei­de. Nicht zu vergessen eine Stärkung der Arbeit der kom­mu­nalen Stadt- und Gemein­deräte und der Kreistage.