Strafverfahren

Zur Einstellung des Verfahrens gegen André Hahn wegen des Anti-Nazi-Protestes am 13.2.2010 in Dresden: Friedliches Engagement gegen Nazis ist gerade in Sachsen dringend notwendig und auf keinen Fall kriminell. Deshalb ist die Einstellung des Verfahrens gegen André Hahn folgerichtig und überfällig. Ich freue mich über diese Entscheidung und erwarte von der Staatsanwaltschaft, in allen noch offenen Fällen friedlicher Gegenwehr gegen die Nazi-Aufmärsche in Dresden 2010 und 2011 entsprechend zu verfahren. Angesichts des …
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