LINKE bleibt bei Ablehnung der Änderung des Abgeordnetengesetzes – Nichtbehandlung wäre das Beste

Zur von den Koali­tions­frak­tio­nen von CDU und SPD angekündigten Änderung der Änderung des Abge­ord­netenge­set­zes:

Man sagt ja gerne: Bess­er spät als nie. Hier macht das aber keinen Unter­schied mehr — max­i­maler Schaden ist bere­its angerichtet, Rep­u­ta­tion und Ver­trauen des Par­la­ments sind nach­haltig beschädigt. Hinzu kommt: Der nun präsen­tierte Kom­pro­miss ist auch eine Mogel­pack­ung, der Anspruch auf Rente mit 63 soll nach nur 15 Jahren Par­la­ments-Zuge­hörigkeit erre­icht sein und liegt weit­er mit 70 Prozent der Höhe der Diäten weit über dem, was „nor­male“ Angestellte am Ende des Arbeit­slebens zu erwarten haben. Außer­dem bleibt die nicht konkret begrün­dete Erhöhung der steuer­freien Aufwandspauschale beste­hen. Unsere schw­er­wiegen­den rechtlichen Bedenken gegen das ganze Ver­fahren ver­stärken sich noch, wenn nun weniger als 12 Stun­den vor der Abstim­mung wieder ein neuer Entwurf auf den Tisch kommt. Das passt zur Intrans­parenz der Koali­tions­frak­tio­nen bei diesem brisan­ten The­ma, deren höchst umstrit­ten­er Aus­gangs-Antrag über einen Monat der Öffentlichkeit nicht frei zugänglich war, ehe es die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finan­zauss­chuss­es gab. Es war ein schw­er­er poli­tis­ch­er Fehler, die Änderung des Abge­ord­netenge­set­zes im Haushalts­be­gleit­ge­setz ver­steck­en zu wollen. Und es ist ein noch größer­er Fehler, dieses The­ma nicht schlicht von der Tage­sor­d­nung der Haushalts­ber­atun­gen zu nehmen, wie wir es gestern beantragt haben. Wir wer­den daher bei unser­er Ablehnung bleiben und eine Organ­klage prüfen..