Erklärung zur Pressekonferenz „Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung des Bernd T. und Dr. Frank U.“

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Sehr geehrte Damen und Her­ren,

vie­len Dank, dass sie der Ein­ladung zu unser­er heuti­gen Pressekon­ferenz gefol­gt sind.

Herr Recht­san­walt Scholl­bach wird Ihnen im Ver­lauf der Pressekon­ferenz unsere Anträge auf Fest­stel­lung der Rechtswidrigkeit der Frei­heit­sentziehung im Fall von zwei Mit­gliedern mein­er Partei am 19./20. Feb­ru­ar 2011 erläuterten.

Ich möchte am Beginn dieser Pressekon­ferenz nochmals auf die poli­tis­che Bedeu­tung des Umgangs mit den Ereignis­sen am 19. Feb­ru­ar – mit­tler­weile muss man ja eigentlich von —  um den 19. Feb­ru­ar 2011 —  sprechen.

Dank des couragierten, zivilge­sellschaftlichen Engage­ments von mehr als 20.000 Men­schen ist es gelun­gen, die geplanten Nazi­aufmärsche am 19. Feb­ru­ar 2011 in Dres­den zum zweit­en Mal nach 2010 zu ver­hin­dern. Außer­dem wurde erre­icht, dass die Kundge­bun­gen aus dem recht­en Spek­trum nur unter erhe­blichen Ein­schränkun­gen durchge­führt wer­den kon­nten.

Tausende Men­schen aus der gesamten Bun­desre­pub­lik und nach mein­er Beobach­tung viel mehr Dres­d­ner­in­nen und Dres­d­ner als im ver­gan­gen Jahr,  haben sich in vielfältiger Form gegen Nazis und den Miss­brauch des Gedenkens an die Kriegsz­er­störung Dres­dens engagiert, einge­bracht und Gesicht gezeigt.

Dieser Erfolg, wurde nicht nur bun­desweit und über die Gren­zen der Bun­desre­pub­lik hin­aus bre­it medi­al reflek­tiert, son­dern hat auch im hohen Maße bun­des- und europaweit Beach­tung, Respekt und Zus­pruch gefun­den.

Der han­del­nden PolizeiführerIn­nen gewährten den von Gew­erkschaften, Kirchen, Parteien, dem Bünd­nis „Dres­den Naz­ifrei!“ und vie­len anderen demokratis­chen Ini­tia­tiv­en getra­ge­nen bre­it­en Spek­trum zivilge­sellschaftlich­er Kräfte zumin­d­est par­tiell das Recht auf Gegen­demon­stra­tion am 13. und 19. Feb­ru­ar 2011

Mehrfach habe ich nach dem 19. Feb­ru­ar 2001 gegenüber den Medi­en aber auch in diversen Ver­anstal­tun­gen und im Plenum des Land­tages betont, dass Men­schen die Gewalt gegen Polizeibeamte verüben, meine Sym­pa­thie ver­loren haben und ich habe für DIE LINKE Sach­sen erk­lärt, dass wir eine Diskus­sion zum Umgang mit Protesten um den 13. Feb­ru­ar in Dres­den für gut und richtig eracht­en, wie sie der Innen­min­is­ter gefordert hat.

 

Aber, wir haben auch immer erk­lärt: Ver­fehlun­gen von staatlichen Stellen und Fehler im staatlichen Han­deln müssen aufgek­lärt wer­den und dies hat auch nichts mit ein­er Ver­harm­lo­sung oder Leug­nung der tat­säch­lich stattge­fun­den Gewalt am 19. Feb­ru­ar 2011 zu tun, wie uns immer unter­stellt wird.

 

Was uns in den let­zten Wochen und Monat­en, seit dem 19. Feb­ru­ar, jedoch bekan­nt gewor­den ist, wie mit der Aufar­beitung der Vorgänge um den 19. Feb­ru­ar 2011 seit­ens der Staat­sregierung umge­gan­gen wird, lässt berechtigte Zweifel aufkom­men, ob es um die Aufk­lärung von Straftat­en oder um eine – wie von uns mehrfach erk­lärten — Krim­i­nal­isierung der gesamten Protest­be­we­gung geht.

 

So wis­sen wir seit mehreren Monat­en, dass bere­its seit 2010 wegen der Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung im Rah­men der Proteste gegen den größten Nazi­auf­marsch in Europa ermit­telt wird. Dies war auch die Begrün­dung für die fälschlicher­weise stattge­fun­dene Stür­mung des „Haus­es der Begeg­nung“, in welchem auch der Stadtver­band der LINKEN Dres­den seinen Sitz hat. Genau so diente das Ermit­tlungsver­fahren wegen der Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung als Begrün­dung für den, auf­grund des par­la­men­tarischen und medi­alen Drucks, zugegeben Ein­satz des IMSI-Catch­ers.

 

Ich habe dazu in der ver­gan­gen Woche eine Kleine Anfrage an die Staat­sregierung gestellt in der ich wis­sen möchte:

1.     Welche konkreten Behör­den bzw. deren Unter­gliederun­gen und Ein­heit­en im Freis­taat Sach­sen sind mit solchen Geräten aus­ges­tat­tet, mit denen die Mobil­funk­tele­fo­nen aus­ge­le­sen und darüber hin­aus mit­ge­hört bzw. aufgeze­ich­net wer­den kön­nen?

2.     Wie viele der­ar­tige Geräte (IMSI-Catch­er) ste­hen den Behör­den in Freis­taat Sach­sen derzeit ins­ge­samt zur Nutzung und Anwen­dung Ver­fü­gung?

3.     In wie vie­len Fällen kamen der­ar­tige Geräte seit dem Jahre 2002 im Freis­taat Sachen zum Ein­satz kam?

 

Nach­dem in der ver­gan­gen Woche eine unter anderem von uns geforderte Son­der­sitzung des VREA dahinge­hend erfol­gre­ich war, dass der von uns geforderte Bericht des Daten­schutzbeauf­tra­gen im Zusam­men­hang mit dem 19. Feb­ru­ar 2011 in Form eines eigen­ständi­gen Bericht des Säch­sis­chen Daten­schutzbeauf­tragten bis zum 10. Sep­tem­ber 2011 vorgelegt wer­den soll, wer­den wir uns nun in der Som­mer­pause mit den uns bish­er vor­liegen­den Infor­ma­tio­nen aus den Kleinen Anfra­gen und Infor­ma­tio­nen aus den Auss­chüssen beschäfti­gen und diese mit Dat­en Ver­gle­ichen die auf der Bun­de­sebene erfragt wor­den sind.

In mein­er Kleinen Anfrage Drs 5/5425,im Zusam­men­hang mit der Inge­wahrsamm­nah­men im Zuge der fälschlichen Stür­mung des Gebäudes „Haus der Begeg­nung“, wurde mir bestätigt, dass 20 Per­so­n­en wegen der Fest­stel­lung der Iden­tität in die Polizei­di­rek­tion Dres­den gebracht wor­den sind.

 

Unter den 2o Per­so­n­en befan­den sich auch die Mit­glieder mein­er Partei Bernd T. und Frank U..

 

Bei­de haben in Rück­sprache mit mir als Lan­desvor­sitzen­den, Her­rn RA Scholl­bach beauf­tragt Anträge auf Fest­stel­lung der Rechtswidrigkeit der Frei­heit­sentziehung zu stellen.

Die Gründe dazu wird ihnen Herr Scholl­bach nun erläutern.