Sachsen muss Aufklärung des Naziterrors mit eigenem Untersuchungsgremium unterstützen

Zur Ein­beru­fung ein­er Expertenkom­mis­sion durch Bun­desin­nen­min­is­ter Hans-Peter Friedrich (CSU) zur Aufk­lärung von Pan­nen im Zusam­men­hang mit der Zwick­auer Neon­azi-Zelle:

Ich begrüße diese Ini­tia­tive, über die Sach­sens Innen­min­is­ter die innen­poli­tis­chen Sprech­er der Frak­tio­nen heute Nach­mit­tag informiert hat. Da Polizei und Jus­tiz in die Zuständigkeit der Län­der fall­en und das Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz von der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion zu kon­trol­lieren ist, müssen die Län­der allerd­ings zugle­ich eigene Unter­suchungskom­mis­sio­nen ein­set­zen, wie dies bere­its Thürin­gen getan und Sach­sen trotz unser­er wieder­holten Auf­forderung unter­lassen hat. Dabei muss auch Tun und Unter­lassen der Staat­san­waltschaft als der für die Ermit­tlungsleitung zuständi­gen Behörde ger­ade angesichts der Dimen­sion der über Jahre nicht aufgek­lärten bzw. nicht ver­fol­gten Ver­brechen ein­er Über­prü­fung unter­zo­gen wer­den.
Daher fordere ich den säch­sis­chen Min­is­ter­präsi­den­ten sowie den Innen- und Jus­tizmin­is­ter auf, gemein­sam mit den demokratis­chen Frak­tio­nen eine Unter­suchungskom­mis­sion von Land­tag und Staat­sregierung auf den Weg zu brin­gen. Die Ein­beru­fung ein­er solchen Kom­mis­sion ist auch bere­its Gegen­stand eines im Geschäfts­gang des Land­tags befind­lichen Antrags der LINKEN. Der Unter­suchungskom­mis­sion kön­nten zum Beispiel ehe­ma­lige Richter des Säch­sis­chen Ver­fas­sungs­gericht­shofes sowie der frühere Lan­des­daten­schutzbeauf­tragte ange­hören. Diese Kom­mis­sion hat selb­stver­ständlich eng mit der Expertenkom­mis­sion des Bun­desin­nen­min­is­ters und der in Thürin­gen bere­its einge­set­zten Kom­mis­sion zusam­men­zuar­beit­en.