Zum Streit zwischen Ulbig und Merbitz: Persönliche Befindlichkeiten nicht auf Kosten der Polizei austragen!

Zur eskalieren­den öffentlichen Auseinan­der­set­zung zwis­chen Sach­sens Innen­min­is­ter Markus Ulbig und Lan­despolizeipräsi­dent Bernd Mer­b­itz (bei­de CDU) um die Nutzung von Mer­b­itz‘ Dienst­wa­gen zwis­chen 2007 und 2009:

Per­sön­liche Befind­lichkeit­en dür­fen nicht über dien­stliche Belange gestellt wer­den – wir erwarten, dass Innen­min­is­ter und Lan­despolizeipräsi­dent Hand in Hand zusam­me­nar­beit­en. Der öffentliche Stre­it um Jahre zurück­liegende Fahrten mit dem Dienst­wa­gen ist der Außen­darstel­lung des Freis­taates Sach­sen, der Moti­va­tion der Polizei in schwieri­gen Zeit­en angesichts von Per­son­al­ab­bau und der gemein­samen Arbeit für die öffentliche Sicher­heit in Sach­sen abträglich. Wenn es die eher an Akten ori­en­tierte Min­is­te­ri­al­bürokratie mit einem prag­ma­tisch agieren­den, langjähri­gen Polizis­ten wie Mer­b­itz zu tun hat, mag es men­tal­itäts­be­d­ingte Dif­feren­zen geben. Diese dür­fen jedoch nicht auf dem Rück­en eines Mannes mit unbe­strit­ten­er Fachkom­pe­tenz aus­ge­tra­gen wer­den. Dass die strit­ti­gen Fra­gen nicht intern gek­lärt, son­dern nun sog­ar im Fernse­hen aus­ge­focht­en wer­den, ist ein Armut­szeug­nis fürs Innen­min­is­teri­um. Dass es sog­ar über die Frage des Abschlusses oder Nichtab­schlusses eines von Mer­b­itz selb­st zur Klärung der Sache beantragten Diszi­pli­narver­fahrens wider­sprüch­liche Angaben gibt, ist nur noch pein­lich. Entwed­er kann der Innen­min­is­ter dem Lan­despolizeipräsi­den­ten schwere Ver­fehlun­gen nach­weisen, dann muss er ihn ent­lassen. Wenn das nicht der Fall ist, sollte er schweigen und sein­er Für­sorgepflicht als Dien­s­therr nachkom­men. Alles andere ist unpro­fes­sionell.