Klage des Sächsischen Rechnungshofes gegen Standortverlagerung ist gerechtfertigt / FDP-Gezeter hat Stammtischniveau

Der Säch­sis­che Rech­nung­shof (SRH) hat beim Ver­fas­sungs­gericht­shof des Freis­taates Sach­sen Klage gegen die Ver­legung seines Stan­dortes von Leipzig nach Döbeln ein­gere­icht. Grund­lage dieses Umzuges ist Art. 4 des von der schwarz-gel­ben Regierungskoali­tion Anfang 2012 ver­ab­schiede­ten Säch­sis­chen Stan­dortege­set­zes:

Ich begrüße aus­drück­lich, dass der Rech­nung­shof nun – wie lange angekündigt – den Klageweg beschre­it­et, um die Ver­legung seines Stan­dortes zu ver­hin­dern. Der Rech­nung­shof ist als Mit­tel­be­hörde von zen­traler Bedeu­tung für den Freis­taat und kann unser­er Ansicht nach nur in Leipzig, Dres­den oder Chem­nitz ange­siedelt sein. Seine geplante Ver­legung nach Döbeln ist und bleibt eine der unsin­nig­sten Maß­nah­men im von der Staat­sregierung ver­anstal­teten Behör­den­roulette auf Kosten der säch­sis­chen Bürg­erin­nen und Bürg­er. Der Umzug zöge hor­rende Kosten nach sich und würde sich neg­a­tiv auf die Arbeits­be­din­gun­gen der beim Rech­nung­shof Beschäftigten auswirken. DIE LINKE hat die plan­losen Behör­de­numzüge stets kri­tisiert (siehe z. B. Pressemit­teilun­gen 440/2011, 06/2012, 49/2012) und unter­stützt auch jet­zt den Rech­nung­shof im Kampf gegen die Ver­lagerung seines Stan­dortes, die die Koali­tion – vol­lkom­men beratungsre­sistent – durchge­drückt hat. Dass der FDP die nun­mehrige Klage nicht gefällt, ist nachvol­lziehbar. Der krawal­lige und per Pressemit­teilung ver­bre­it­ete Run­dum­schlag gegen die Rech­nung­shof-Beschäftigten und den Präsi­den­ten jedoch erre­icht höch­stens Stammtis­chniveau und ist schlicht über­flüs­sig. Er kommt auch nicht über­raschend – schließlich fällt die FDP per­ma­nent mit Attack­en gegen die Beschäftigten des Öffentlichen Dien­stes auf.