Sächsische Standortegesetze

Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Klage gegen die Verlegung seines Standortes von Leipzig nach Döbeln eingereicht. Grundlage dieses Umzuges ist Art. 4 des von der schwarz-gelben Regierungskoalition Anfang 2012 verabschiedeten Sächsischen Standortegesetzes: Ich begrüße ausdrücklich, dass der Rechnungshof nun – wie lange angekündigt – den Klageweg beschreitet, um die Verlegung seines Standortes zu verhindern. Der …
weiterlesen "Klage des Sächsischen Rechnungshofes gegen Standortverlagerung ist gerechtfertigt / FDP-Gezeter hat Stammtischniveau"