Prozess gegen André Hahn beschädigt das Ansehen Sachsens – Verfahren wegen Protest gegen Nazis einstellen!

Mor­gen, Mittwoch, den 10. Okto­ber 2012, find­et vor dem Amts­gericht Dres­den, Haupt­ge­bäude Roßbach­straße 6, um 9 Uhr die Ver­hand­lung des Land­tagsab­ge­ord­neten Dr. André Hahn (DIE LINKE) statt – „wegen Störung von Ver­samm­lun­gen und Aufzü­gen (Ver­samm­lungs­ge­setz)“, tat­säch­lich geht es um die Block­ade des Neon­azi­auf­marsches am 13. Feb­ru­ar 2010 im Bere­ich des Bahn­hofs Dres­den-Neustadt.

Die Unter­stel­lung der Dres­d­ner Staat­san­waltschaft, dass vier Frak­tionsvor­sitzende der LINKEN – allen voran der dama­lige Vor­sitzende unser­er Frak­tion, André Hahn – dafür gesorgt haben, dass erst­mals der europaweit größte Nazi­auf­marsch in Dres­den nicht stat­tfind­en kon­nte, ist für DIE LINKE eine große Ehre. Den­noch wer­den wir nicht der Ver­suchung erliegen, diese Behaup­tung für wahr zu hal­ten. Tat­säch­lich haben 12.000 Men­schen im Namen der couragierten Zivilge­sellschaft den alljährlichen Nazi-Umtrieben in der säch­sis­chen Lan­deshaupt­stadt einen Riegel vorgeschoben. Sei­ther ist es den Nazis nicht mehr gelun­gen, einen Auf­marsch wie in den Jahren bis 2009 zus­tande zu bekom­men. Im Jahr 2012 kam es erst­mals zu einem poli­tis­chen Kon­sens von CDU bis LINKEN bei der gemein­samen Abwehr des Miss­brauchs des Gedenkens rund um den 13. Feb­ru­ar durch Neon­azis. Der Prozess gegen André Hahn ent­behrt jed­er fak­tis­chen Grund­lage, ist ein Anachro­nis­mus und beschädigt das Anse­hens Sach­sens. Dass ein knappes Jahr nach der ver­späteten Enthül­lung ein­er Nazi-Ter­ro­ror­gan­i­sa­tion, die von Sach­sen aus eine beispiel­lose Mord­serie beg­ing, Men­schen juris­tisch belangt wer­den, die sich dem poli­tis­chen Umfeld dieser Nazi-Mörder ent­ge­gengestellt haben, wird deutsch­landweit und inter­na­tion­al Kopf­schüt­teln und Unver­ständ­nis aus­lösen. Wir sind sol­i­darisch mit unserem Frak­tion­skol­le­gen und Genossen André Hahn und allen Men­schen, die wegen friedlichen couragierten Ein­tretens gegen Nazis mit Ver­fahren über­zo­gen wor­den sind. Unsere Forderung bleibt unmissver­ständlich: Diese Ver­fahren müssen alle umge­hend eingestellt wer­den!