NPD-Verbotsverfahren darf in Sachsen nicht Placebo bleiben – bisher Tillichs Beruhigungspille gegen rechte Gewalt

Zur heuti­gen Beratung der Min­is­ter­präsi­den­ten über ein NPD-Ver­botsver­fahren, das gestern bere­its die Län­der-Innen­min­is­ter emp­fohlen haben:

Der Ver­such des Ver­bots der NPD ist die ver­ständliche Antwort auf die Men­schen­feindlichkeit dieser geisti­gen NSDAP-Nach­fol­ge­or­gan­i­sa­tion. Das Beste bei einem Erfolg des NPD-Ver­botsver­fahrens wäre die Beendi­gung der Steuergeld-Finanzierung in Mil­lio­nen­höhe ein­er ras­sis­tis­chen, völkischen Organ­i­sa­tion, die im offe­nen Wider­spruch zum Grundge­setz an die herrschende Ide­olo­gie des „Drit­ten Reich­es“ anknüpft. Die abseit­i­gen Tiraden, mit denen NPD-Abge­ord­nete im säch­sis­chen Land­tag seit acht Jahren gegen alle Men­schen het­zen, die aus dem Blick­winkel böswilliger Kleingeis­ter zu sehr „anders“ sind, soll­ten möglichst bald der Ver­gan­gen­heit ange­hören – das Gebot der Stunde ist es, diese Partei aus den Land­ta­gen (und aus Kreis‑, Stadt- und Gemein­deräten) zu drän­gen. Dies geschieht am zuver­läs­sig­sten durch entsprechende Wahlergeb­nisse. Denn auch ein NPD-Ver­bot würde unsere größten Prob­leme mit der extremen Recht­en in Sach­sen nicht lösen:
Es gibt eine flächen­deck­end aktive gewalt­tätige Neon­azi-Szene, die weit­ge­hend unab­hängig von der NPD existiert und vor Ort – wie unlängst in Hoy­er­swer­da – Angst und Schreck­en ver­bre­it­et, ohne dass Sach­sens Sicher­heits­be­hör­den darauf angemessen reagieren. Das hängt mit dem ver­häng­nisvollen Extrem­is­mus-Begriff maßge­blich­er Wort­führer von CDU und FDP zusam­men. Typ­isch dafür ist der für den 14. Dezem­ber angemeldete Titel der Aktuellen Debat­te auf Antrag der schwarz-gel­ben Koali­tion: „Extrem­is­mus keinen Raum geben – Demokratiefeinde entschlossen bekämpfen!“ – damit tun CDU und FDP real­itäts­fern weit­er so, als gäbe es ein raum­greifend­es Extrem­is­mus-Prob­lem, von dem der Recht­sex­trem­is­mus allen­falls ein Teil ist. Dazu passt der vorge­se­hene Kahlschlag bei bewährten Pro­jek­ten im Rah­men des Pro­gramms „Weltof­fenes Sach­sen“ und der Fortbe­stand der „Extrem­is­mus-Klausel“, mit der Demokratie-Ini­tia­tiv­en unter Gen­er­alver­dacht gestellt wer­den. Bish­er hat Min­is­ter­präsi­dent Tillich fehlen­des Engage­ment gegen rechte Gewalt durch frühzeit­ige demon­stra­tive Unter­stützung eines NPD-Ver­botsver­fahrens zu kom­pen­sieren ver­sucht. Das NPD-Ver­botsver­fahren darf nicht länger in Sach­sen als Place­bo für Beruhi­gung trotz Nazi-Gewalt miss­braucht wer­den. Statt Beruhi­gungspillen sind Tat­en gefordert – ein erster Schritt wäre, dass der Min­is­ter­präsi­dent die Demokratie-Ini­tia­tiv­en nicht als poten­zielle Geg­n­er sieht, son­dern mit ihnen gemein­same Sache macht bei der Zurück­drän­gung der extremen Recht­en.